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Teutsche,  sondern  Spanier,  Franzosen  und  Englaͤnder  das
neue  Recht  an;  denn  es  war  eine  der  Partialideen  der
neuen  Entdeckungen  des  Zeitalters,  daß  alle  Europaͤische  Koͤ-nige
  eigentlich  nur  Provincialkönige  seyen,  und  wie  Gott
der  Kirche  ein  geistliches  Haupt  gesetzt,  so  habe  die  Christenheit
  auch  nur  ein  weltliches  Oberhaupt,  unter  welchem
alle  übrige  Häupter  vereinigt  seyen.

Die  Päbsie  merkten  früh  genug,  wohin  endlich  das  neue
Recht  führen  mochte,  aber  gegen  den  herrschenden  Ton  eines
  Zeitalters,  zu  dessen  Hervorbringung  und  Erhaltung  so
viele  zufällige  Umsiände  sich  vereinigt  hatten,  vermochten
päbstliche  Befehle  eben  so  wenig,  als  die  wiederholten  Klagen
  der  Kirchenpatrioten,  welche  mit  äußerster  Wehmuth
alle  Kenntnisse  der  alten  Kirchengesetze  gegen  das  neue  Recht
verschwinden  sahen.  Glücklicherweise  wurde  gerade  noch  in
der  hoͤchsten  Krisis  des  entscheidenden  Zeitpuncts  ein  Gegenmittel
  gefunden,  wodurch  selbst  der  herrschende  Hang  des
Zeitalters  zum  Vortheil  des  Kirchenrechts  gegen  das  neuentsiandene
  Recht  benuzt  werden  konnte.

S.  10.
Decretum  Cratiani.  Seine  nähere  und  entferntere  Folgen.  Wie
der  Pabst  die  Bischöfe  immer  mehr  unthätig  machr.

In  einem  Kloster  zu  Bologna  compilirte  ein  Mann,
Namens  Gratian,  eine  Sammlung  von  Kirchengesetzen,  die
so  ganz  nach,  den  literarischen  Bedürfnissen  dieses  Zeitalters
eingerichtet  war,  daß  es  nicht  fehlen  konnte,  sie  mußte  besonders
  gerade  an  diesem  Orte  und  bei  den  häufigsten  Empfehlungen
  der  Freunde  des  kanonischen  Rechts  eine  glückliche
  Nebenbuhlerinn  der  Röômischen  Rechtskunde  werden.
Der  ganze  Plan  des  Werks  war  so  angelegt,  daß  man  eine
Casuistik  vor  sich  hatte,  bei  welcher  man  recht  gelehrt  fra-