254

nnausgesetzt  seinem  Mane  treu,  Rom  und  Italien  von  der
Oberherrschaft  der  Teutschen  voͤllig  zu  befreien.  Das  Staufische
  Haus  war  so  herabgekommen,  daß  selbst  Innocenz  den
Enkel  Friedrichs  I.  ünter  seine  schützende  Vormundschaft  nehinen
  sollte,  und  die  Streitiaͤkeiten  der  Könige  von  Frankreich
und  England,  noch  mehr  aber  die  eben  so  unvorsichtige  als
niedertraͤchtige  Regierung  des  letzteren  Königs  bot  dem  Pabst
eine  nie  noch  so  schön  gesundene  Gelegenheit  dar,  im  hochsien
Glanze  des  Gebers  der  Kronen  sich  zu  zeigen.

Gregor  VII.  war  gẽwaͤltthaͤtig  gewesen,  aber  Innocenz
III.  war  planmäßig  herrschsüchtig,  und  entspann  aus  einzelnen
  seiner  Forderungen  eine  Theorie,  die  wie  gewbhylich,  in
bihren  nach  und  nach  hervorgesuchten  Folgen  gefährlicher  war,
als  sie  oft  dem  ersten  Anblick  nach  zu  seyn  schien.  Seine
kanonische  Rechtserfindungen,  betreffend  die  Translation
der  Bischöfe  und  die  sogenannte  evangelische  Denunciation
sünd  zwei  Hauͤpibeweise  seines  heirschsüchtigen  Geistes,  so  wie
das  unter  ihm  gangbargewordene  Interdict  deutlich  genug
zeigte,  wie  schlau  er  die  gewöhnlichen  Waffen  des  heiligen
Stuhls  zu  schärfen  wußte-Ein

  schauervoller  Anblick,  wenn  ein  gänzes  Land  mit
dem  Interdict  belege  wurde.  Aller  äußere  Gottesdienst  mußte
mit  einenmal  aufhèren,  die  Alkäre  wurden  eintkleidet,  alle
Statuen  der  Heiligen,  alle  Käeuze  wurden  zu  Boden  geworfen,
keine  Glocke  könte  mehk,  kein  Sacrament  wurde  ausgetheilt.
kein  Todter  kam  auf  die  heilige  Erde  des  Goktesackers,  er
wurde  ohne  Gebet  und  Gesang  in  unheiliges  Land  eingescharrt.
  Ehen  wurden  nicht  vor  dem  Altar  sondern  auf  dem
Kirchhofe  eingesegnet.  Niemand  durfte  einander  auf  der
Straße  grüßen.  Jeder  Anblick  sollte  verkündigen,  daß  das
ganze  Land  ein  Land  des  Fluchs  sey.  Welchen  nnauslösch-