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zu  Erhaltung  des  Palliums  bezahlen  mußte.  Fremdlinge
erhielten  die  wichtigsten  Bischofsstellen,  die  Gelder  giengen
außer  Landes,  und  wenn  der  Bischof  nicht  zugegen  war,  so
haͤuften  sich  Zaͤnkereien  und  Streitigkeiten  ohne  Ende.

F.  10.

Unter  allen  Ländern  war  aber  Teutschlands  Schicksal
das  unglücklichste  während  dieser  Avignonischen  Periode.  Der-Pabsi
  war  Sklave  des  Königs  von  Frankreich,  und  mußte
nach  dessen  Gefallen  mit  dem  Bannstrahle  spiclen.  Da  der
König  von  Frankreich  das  Teutsche  Reich  gern  für  sich  oder
seinen  Bruder  gehabt  hätte,  so  mußte  der  Pabst  den  Kaiser
Ludwig  den  Baier  in  den  Bann  khun,  und  durfte  sich  durch
die  tiefste  Erniedrigung  des  weichmäüthigen  Ludewigs  zur  Absolution
  nicht  bewegen  lassen.  Die  ganze  Teutsche  Kirche
gerieth  durch  das  Interdict  in  die  größte  Verwirrung.  Doch
durfte  der  Pabst  das  Interdict  nicht  aufheben,  denn  Philipps
Nachfolger  drohten,  den  zweiten  Act  der  Bonifaciusischen
Tragddie  spielen  zu  lassen.  Die  Teutschen  bewiesen  zwar,
daß  endlich  auch  die  Gedult  des  Gedultigsten  ermüden  könne:
sie  faßten  einen  feierlichen  Reichsschluß,  daß  ein  Teutscher
König  um  Teutscher  Konig  zu  seyn,  nicht  erst  der  paͤbstlichen
Confirmation  noͤthig  habe,  sondern  allein  vermoͤge  der  Wahl
der  Churfuͤrsten  als  Koͤnig  gelte.  Koͤnig  Ludwig  hatte  auch
ein  Paar  Schriftsteller  auf  seiner  Seite,  welche  recht  maͤnnlich
  seine  Sache  vertheidigten,  und  die  strengeren  Frauciscaner,
  welche  besenders  über  Johann  XXII.  mißvergnuͤgt
waren,  erhielten  das  Volk  bei  gutem  Willen.  Aber  es
war  doch,  als  ob  die  Moͤnche  das  Volk  nicht  so  lange
in  der  ihm  unnatürlichen  Lage  der  Gesinnungen  erhalten
koͤnnten,  als  die  Franzoͤsische  Hofkabale  erforderte.  Bald
wurde  dasselbe  durch  Interesse,  bald  durch  erregtes  irriges