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stusstatthalters  als  in  der  zweiten  Haͤlfte  des  fuͤnfzehnten
Jahrhunderts.  Gerade  nie  wurden  die  heiligsten  Verträge
dreister  verletzt,  nie  wurde  des  Menschenverstandes  mehr  ge—
spottet  als  damals.  Der  Pabst  sammelte  beständig  Geld  zum
Türkenkrieg,  und  doch  waren  nur  seine  Nepoten  die  Türken.
Wurde  über  Verletzung  der  Concordate  geklagt,  so  war  es
noch  über  Erwartung,  wenn  der  Pabst  versprach,  es  nicht
mehr  zu  thun.  Pius  II.  durfte  es  wagen,  dem  Erzbischof
von  Mainz  zu  verbieten,  ohne  seine  Einwilligung  einen  Churfürstentag
  zu  halten,  und  weil  er  neben  andern  noch  drückendern
  Bedingungen  auch  diese  nicht  versprechen  wollte,  so  verlor
  er  durch  den  päbstlichen  Bann  sein  Erzstift.

Paulus  II.  übte  den  schändlichsten  Geiz  aus,  und  wurde
in  seinem  ganzen  Zeitalter  von  niemand  als  von  seinem  Nachfolger
  Sirtus  IV.  darinn  übertroffen.  Es  war  doch  für  die  Christenheit
  erbaulich,  daß  der  Statthalter  Christi  zuerst  für  eine
kleine  Abgabe  öffentliche  Hurenhäuser  in  seiner  Residenz  erlaubte.
  Innocenz  VIII.  lebte  kaum  so  lange,  um  seine  sechzehn
  Hurenkinder  versorgen  zu  können,  und  der  Name  Alerander
  VI.  ist  längst  so  verabscheut,  daß  man  ihn  neben  Tiberius
  und  Nero  stellt.  Julius  II.  war  seine  ganze  Regierung
  hindurch  nichts  als  Soldat,  und  die  Wahl  Leo  X.  soll
durch  eine  höchsi  schändliche  Krankheit  desselben  beschleunigt
worden  seyn.

Die  schènen  Geister  in  Teutschland,  Frankreich  und  Italien
  spotteten  über  diese  Sitten  der  Päbste,  aber  es  war  noch
ein  fürchterlicher  Schritt  vom  Spotten  und  Klagen  bis  zum
kühnen  Erschüttern  dieses  riesenmäßigen  Staats.  Man  schien
der  Sache  so  gewohnt  zu  seyn,  daß  man  seinen  Unwillen
durch  Spotten  und  Klagen  genug  ausgießen  zu  können  glaubte,
und  weder  Kaiser  Marximilian  noch  alle  Zeitgenossen  von