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Koͤnig  Henrich  VIII.  von  England  wollte  von  seiner
Gemahlinn  einer  Tante  Kaiser  Karls  V.  geschieden
seyn,  weil  seine  Gewissenszweifel  über  die  Rechtmaͤßigkeit  einer
  Ehe  mit  des  Bruders  Wittwe  durch  Bekanntschaft  mit
der  schonen  Anna  von  Boleyn  bis  zur  Ungedult  verstärkt
worden  waren.  Vergebens  brauchte  der  Pabsi  gegen  den
hastig  verliebten  König  alle  politische  Kunstgriffe  seines  ermü-1531

  denden  Canzleiceremoniels.  Thomas  Cranmer  gab  Vorschläge
  zu  einer  auch  ohne  den  Pabst  gültigen  Ehescheidung,
und  der  König,  der  nun  größtentheils  unter  dem  Einfluß

1531  dieses  vortrefflichen  Mannes  stand,  machte,  dem  Pabste  zum
Trotz,  sich  selbst  zum  Pabst  seines  Reichs.  Aber  keine  Partie
  wußte,  oh  sie  unter  ihm  sich  freuen  oder  trauren  sollte.
Die  Katholiken  ließ  Heinrich  verbrennen,  weil  sie  ihn  nicht
als  Pabst,  nicht  als  rechtmäßig  geschieden  erkennen  wollten,
und  die  Protestanten  mußten  sterben,  weil  sie  an  Transsubstantiation
  und  sieben  Sacramenten  zweifelten.  Die  Hierarchie
  hat  Henrich  zwar  zerstört,  aber  die  alten  dogmalischen
Jurthümer  hat  er  stehen  lassen.  Die  Klöster  hat  er  geplündert,
  aber  der  Mönchswahn  ist  geblieben.  Siebzehn  Jahre
lang  hat  dieser  König  mit  dem  Gewissen  seiner  Unterthanen
gespielt,  wie  mit  den  Köpfen  seiner  Gemahlinnen,  und  die
Vorsehung  schien  Cranmern  recht  wundervoll  unter  ihm  erhalten
  zu  haben,  weil  sie  ihn  auch  noch  unter  dem  Nachfolger,
  Eduard,  zur  bessern  Vollendung  des  unvollkemmenen
angefangenen  Werks  brauchen  wollte.

.  6.
Fortgang  der  Ref.  in  Teutschland.  Luthers  Tod.

In  Teutschland  aber  erfuhr  man  mit  jedem  Jahr  immer
  mehr,  wie  glücklich  die  Zeit  alles  zur  Reife  bringt.  Der
Beifall  der  neuen  Lehre  wurde  bei  Fürsten  und  Unter-