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Pfalz  bei  den  Osnabrückischen  Friedensnegociationen  der
voͤlligen  Gleichstellung  der  Reformirten  mit  den  Lutheranern
widersetzte.  Zwar  selbst  auch  die  eifrig  Lutherische  Partie
fand  an  ihm  einen  nur  zweideutigen  Beschützer.  Haͤtte  nicht
Schwedische  Tapferkeit  ausgedauert,  und  hätten  nicht  nach
dem  Franzbsischen  Plane  die  Freiheiten  der  Protestanten  zur
Schutzwehr  gegen  die  Oesterreichische  Macht  dienen  sollen,
wie  froh  würde  der  Churfürst  von  Sachsen  einen  Prager
Frieden  erneuert  haben!  Wir  wollen  vergessen,  daß  Dänen
und  Schweden  so  fast  gar  nie  etwas  zur  Erweiterüng  und
Vervollkommnung  der  protestantischen  theologischen  Litteratur
beigetragen  haben,  um  nicht  undankbar  gegen  die  Helden  des
letztern  Volks  zu  scheinen,  durch  deren  Muth  den  Lutheranern
  die  Vollendung  ihrer  versichertern  politischen  Eristenz
erfochten  wurde.

Der  Osnabrückische  Friede  gab  uns  Teutschen  Prote=  1648
stanten  vollkommen  gleiche  Rechte  mit  der  alten  Kirche,  und
deswegen  wurde  auch  der  geistliche  Vorbehalt,  da  er  doch
einmal  beibehalten  werden  sollte,  wechselsweis  festgesetzt.  Nie
würde  das  Chaos  von  Processen  haben  aufgeklärt  werden
können,  welche  aus  dem  Besitz  gewisser  Kirchengüter  und  gewisser
  kirchlichen  Rechte  nach  einer  beinahe  dreißigjährigen
Unordnung  wechselsweise  entsiehen  mußten,  wenn  nicht  der
Beweis,  im  Anfang  des  Jahrs  1624  Besitzer  eines  gewissen
Kirchenguts,  Besitzer  eines  gewissen  kirchlichen  Rechts  gewesen
  zu  seyn,  als  heilige  Versicherung  eines  künftighin  nicht
mehr  zu  störenden  Rechts  aufgestellt  worden  wäre.

Welcher  schriftliche  Aufsatz  kann  aber  so  bestimmt  abgesaßt
  werden,  daß  nicht  ein  durch  Partiegeist  geschärftes  Auge
eigennützig  Zweideutigkeiten  darin  finden  könnte.  Es  soll  ein
unschädliches  Simultaneum  geben,  aber  wo  fand  es