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dafuͤr  ausgegeben  worden.  Die  Lesung  jener  Jesuitischen
Schrift  aber  muß  dem  Concipisten  der  paͤbstlichen  Constitution
noch  sehr  lebhaft  neu  gewesen  seyn,  denn  oft  selbst  die
Ordnung  der  verurtheilten  Sätze  richtet  sich  nach  jener  Schrift.
Es  leuchtet  wohl  überall  bindurch,  daß  Quesnel  des  Jansenismus
  verdächtig  seyn  sollte,  aber  bei  manchen  der  veurtheilten
  Propositionen  moͤchte  man  sich  doch  erst  Jesuitischen
Scharfsinn  wünschen  müssen,  um  den  Ort  zu  finden,  wo  der
Gift  verborgen  liege.  Die  ganze  Constikution  sah  so  aus,
als  ob  die  Jesuiten,  ihre  Verfasser,  mit  der  Katholischen
Christenheit  eine  Probe  hätten  machen  wollen,  wie  weit  noch
zu  Anfang  des  achtzehnten  Jahrhunderts  ihr  blinder  Gehore
sam  gehe,  und  die  Art,  wie  die  Constitution  in  Frankreich
kraft  der  Veranstaltung  des  königlichen  Beichtvaters  aufgenommen
  werden  mußte,  war  die  beissendste  Satyre  auf  die
gerühmten  Freiheiten  der  Gallicanischen  Kirche.

Der  Cardinal  von  Noailles  that,  was  wahrscheinlich
auch  Fenelon  in  ähnlichen  Umständen  gethan  haben  würde;
aus  Furcht  vor  einem  Schisma  ließ  er  sich  die  Verurtheilung
  des  Quesnelischen  Buchs  gefallen,  aber  die  Constitution
wollte  er  nicht  annehmen,  sie  war  seiner  Ueberzeugung  nach
den  Rechten  der  Französischen  Kirche,  so  wie  sie  angenommen
  werden  sollte,  gar  zu  nachtheillg.  Der  zwei  und  siebzigjährige
  Greis  aber  mußte  sich  endlich  doch  noch  gefallen
lassen,  was  der  Mann  von  gesunden  und  muntern  Kräften
siandhaft  abzuschlagen  Muth  genug  gehabt  hatte.

Es  ist  ein  lehrreicher  Anblick  für  die  Könige  und  für

17  15die  Hoftheologen,  wie-  Ludwig  XIV.  zwei  Cardinälen,  die
neben  seinem  Sterbebett  standen,  die  Gewissensfrage  vorlegte,

ob  sie  ihn  nicht  in  die  Consiitutionsstreitigkeit  zu  tief  hinein-