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ist  die  gerichtliche  Einrichtung  geworden?  wie
giengs  mit  Steuern  und  Finanzen  des  Reichs?
sich  diraur  beziehen,  ennhah,  auch  Conszitution  des
Reichs  so  zum  Haupt-Thema  sich  machen,  daß  sich
die  Auswahl  der  Begebenheiten  vorzüglich  darnach
richtet.

Selten  hat  sich  der  Verf.  dieses  Entwurfs  ausfährlich
  dabei  verweilt,  sondern  meist  nur  die  Hauptpunkte
angegeben,  äuf  die  es  eigentlich  ankomint,  und  deren
genauere  Entwicklung  dem  mündlichen  Vortrage  vorbe,
halten  worden.  Nur  in  der  Spanischen  und  Porkugiesischen
  Geschichte  war  einigemal  eine  größere  Ausführlichkeit
  nothwendig,  weil  Mancher,  der  seine  Geschichte
  dieser  Reiche#  ohne  eigentliche  Quellen-Untersuchung
  bloß  aus  Schriftstellern  der  zweiten,  dritten  Hand
erlernt  hat“  eine  kurze  Antithese  gegen  die  herrschende
Vorstellungsart  geradezu  für  einen  Irrthum  des  Verf.
gehalten  haben  würde.  So  wird  es  selbst  in  den  besten
neueren  historischen  Schriften  noch  immer  wiederholt,
daß  Aragonien  schon  unter  Philipp  II.  seine  hochprivilegirte
  Consüitution  eingebüßt  habe,  und  häufig  macht
man  bei  dieser  Gelegenheit  der  Stelle  des  Justitia
ein  Ende,  so  unrichtig  auch  dieses  und  jenes  ist.  So
sind  auch  viele  einmal  daran  gewöhnt,  Portugal  als
ein  Reich  sich  vorzustellen,  wo  wenigstens  seit  den  Zeiten
der  Spanischen  Regierung  an  sländische  Rechte  und
ständische  Freiheit  gar  nicht  zu  denken  gewesen;  es  mußte
also  billig  genau  bemerkt  werden,  was  auch  dort  noch
vor  130  Jahren  die  Stände  gegolten,  und  wie  sich  ihre