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Rechte  erst  seit  dem  Anfang  dieses  Jahrhunderks  verlsren
  haben.

Doch  vielleicht  hat  der  Verf.  dieses  Eutwurfs  nicht
sowohl  den  Tadel  der  urkundigeren  dieser  Art  zu  fürchten,
  als  vielmehr  den  allgemeinen  Einwurf,  daß  in  Zeiten
  eines  solchen  Sturme  und  Drangs,  wie  die  gegenwärtigen
  sind,  der  ganze  Plan  nicht  zu  billigen  sey,  beim
akademischen  Unterricht  in  der  Geschichte  auf  Dinge
dieser  Art,  wie  die  oben  bemerkte  sind,  vorzüglich  Rücksicht
  zu  nehmen,  und  selbst  gleich  der  compendiarischen
Darstellung  diese  Richtung  zu  geben.  Der  Verf.  fühlt
die  ganze  Stärke  dieses  Einwurfs,  und  nur  eine  auf
vielsache  Erfahrungen  gegründete  Ueberzeugung,  daß
nichts  pflichtmässigere  und  gehorsamere  Staatsbürger
bilde,  als  redliche  historische  Analuse  der  verschiedenen
Verfassungen  dieses  und  jeues.  Reichs,  hat  in  manchem
Augenblick  der  wiederholten  Prüfung  jenes  Einwurfs
alle  seine  eigene  Zweifel  überwunden.  Ohnedieß  ist
kaum  ein  anderer  guter  Plan  der  Geschichte  eines  Euro-Päischen
  Reichs  gedenkbar,  und  eben  daher  ist  der  Verfasser
  dieses  Entwurfs  gar  nicht  in  der  Wahl  desselben
zweifelhaft  gewesen,  sondern  nur  darin,  ob  nicht  selbst  auch
die  Haupt-Eintheilungen  der  Geschichte  einzelner  Reiche
mehr  darnach  eingerichtet,  und  in  der  Auswahl  der
Begebenheiten  selbst  weit  strenger  versahren  werden  sollte.
Allein  er  wollte  hier  lieber  die  Gesehe  der  historischen
Kunst  übertreten  als  zu  sehr  vom  herkommlichen  abgehen.
  Auch  treffen  in  der  Geschichte  von  Spanien,
Portugal,  Frankreich  und  England  die  großen  Real-Epochen
  mit  den  genealogischen  Epochen  der  wechsleu-