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Nord-Westen  von  Spanien  war  Gijen,  hicrauf  Oviedo  und
endlich  (oo6)  Leon.  Bald  bildete  sich  aber  auch  hier,  vielleicht
  zuerst  in  einiger  Subordination  gegen  Oviedo,  eine
mächtige  Grasschaft  Burgos  oder  Castilien,  die  aber  durch  933
Heurath  an  Navarra  fiel,  und  als  Erbstück  eines  Prinzen
von  Navarra  bald  Königreich  hieß.

3.  Sowohl  im  Nord-Osten  als  im  Nord-Wesien  von
Spanien,  so  wie  selbst  auch  noch  langehin  in  den  von  den
Arabern  unterjochten  Ländern,  bleibt  das  alte  Privatrecht,
aber  in  den  neuentstehenden  christlichen  Staaten  muß  das
Staatsrecht  nothwendig  ganz  anders  werden;  es  bildet  sich
nicht  nach  der  Form  dessen,  das  im  alten  Reich  gegolten.
Das  Wahlreich,  wie  es  ehedem  gewesen,  hört  auf,  und  neue
Reiche,  die  meist  durch  Eroberungen  entsiehen  mußten,  werden
Erbreiche,  wie  nicht  nur  die  Succession  der  Personen  selbsft,
sondern  auch  die  häufigen  Theilungen  beweisen.

Der  ehemalige  erste  Stand  im  Staat  sinkt  nothwendig
so  tief  herab,  daß  er  sich  als  Stand  des  Reichs  ganz  verliert,
und  zufolge  der  weiteren  Schicksale  dieser  Staaten  lange  nicht
mehr  auch  nur  zu  einem  Anfang  seiner  ehemaligen  Macht
gelangen  kann.  So  ist  er  z.  B.  in  Cragonien  erst  wieder
im  Anfang  des  14.  Jahrh.  endlich  zum  vollen  Recht  der
Reichsstandschaft  gediehen,  nachdem  schon  lange  vorher  ausser
den  beiden  Corps,  den  großen  Reichs-Baronen  und  dem  kleinen
  Adel,  auch  Städte-Deputirti  auf  den  Reichstagen  erschienen.
  Desto  mächtiger  aber  wird  der  Adel  in  allen  diesen
  neuentstehenden  Reichen,  und  weil  der  Staat  nicht  nur
unter  steten  inneren  Fehden,  sondern  auch  unter  unaufbörlichen
  auswärtigen  Kriegen  sich  entwickelte,  so  bildete  sich  anfangs
  überall  eine  wahre  Baronen-Aristokratie.

Alle  gesellschaftliche  und  wissenschaftliche  Cultur  zerfaͤllt