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lich  auf  die  Aragonischen  Privilegien,  und  stellte  sich  zur  Untersuchung
  vor  dem  Richter,  der,  in  Fällen  dieser  Art,
über  einen  geborenen  Aragonesen,  der  er  war,  zu  sprechen
  hatte.  Doch  die  Inquisition,  die  über  alle  National-Privilegien
  erhaben  zu  seyn  schien,  griff  zu,  und  wollte
sich,  wahrscheinlich  nach  einem  erhaltenen  höhern  Wink,
der  Person  des  Angeklagten  bemächtigen.  Er  entrann
aber  unter  Begünstigung  einer  großen  Volks-Insurrection,
denn  das  Volk  in  Zaragoca  sah  Perez  Sache  als  seine
Sache  an,  weil  es  der  Erhaltung  der  National-Rechte
galt.  Wie  der  König  zu  Bestrafung  des  Aufstands  Casiilische
  Truppen  nach  Zaragoca  schickte,  ließ  der  Justitia  die
Waffen  ergreifen,  weil  fremde  Völker  in  Aragonien  nicht  gebraucht
  werden  sollten.  Aber  die  Castilianer  siegen;  der  Ju-1501
stitia  und  mehrere  Große  büßen  mit  dem  Leben.

Uebrigens  ist  in  der  Landes--  Constitution  damals  gar
nichts  geändert  worden.  Aragonien  behielt  seine  Rechte  und
seine  Verfassung;  es  war  blos  ein  einzelnes  despotisches  Verfabren,
  das  freilich  im  Gebrauche  der  noch  immer  bestebenden
  Constitution  eine  Zeitlang  schüchtern  machen  mochte.
Noch  beschwur  aber  Philipp  III.  1500.  die  Aragonischen  Privilegien,
  und  1045.  weigerten  sich  die  Aragonischen  Stände
dem  Infanten  Philipps  IV.  zu  huldigen,  bis  ihre  Beschwerden
  wegen  den  Kriegsdiensten,  die  sie  außer  Aragonien  zu
thun  gezwungen  worden,  durch  nochmalige  Anerkennung  ihres
  alten  Rechks  gehoben  seyen.  Selbst  noch  1660.  hieß  es  in
einem  öffentlichen  Gutachten,  das  von  einem  Corps  der  erfahrensten
  Aragonischen  Rechtsgelehrten  einem  Ausschuß  der
dortigen  Stände  ertheilt  worden  —  der  König  könne  für  sich
und  ohne  eine  Versammlung  der  Stände  nichts  in  den  Arago,
nischen  Reichsgesetzen  aͤndern,  nichts  davon;  nichts  dazu