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und  Militalr-Gewalt,  die  vorher  getrennt  gewesen,  wurden
auf's  neue  vereinigt;  der  Vertheidigungsstand  war  nicht  mehr
kostbar.  Große  Werke  der  Pracht  oder  des  Gemeinnutzens,
deren  die  Römische  Provinrial=  Regierung  so  viele  entstehen
ließ,  wurden  nicht  mehr  errichtet  oder  nicht  mehr  unterhalten;
der  neue  Herr  des  Landes  hatte  keinen  Sinn  für  die  Bedürfnisse
  eines  verfeinerten,  gesellschastlichen  Zustandes.

Ueberdieß  gewann  der  Klerus,  der  auch  nach  der  Eroberung
  noch  einige  Menschenalter  hindurch  blos  aus  alten  Landes
  Einwohnern  bestanden,  bald  allen  den  Einfluß,  der  dem
aufgeklärtesten  Corps  des  Staats  immer  zu  Theil  wird,  besonders
  wo  noch  keine  feste  Verfassung  sich  gebildet  hat.  Die
Bischöfe  erhielten  nicht  nur  Zutrilt  bei  den  grosen  Fränkischen
  National-Conventen,  sondern  auch  das  erste  Stimmrecht
  in  denselben,  und  selbst  bei  der  Revision  der  Salischen
und  Ripuarischen  Gesetze,  die  ungefähr  100  Jahre  nach  Chlodowig
  vorgenommen  worden,  hatten  vorzüglich  auch  sie  ihren
Amheil.  «

Gewiß  war  endlich  auch  das  nicht  unbetraͤchtlich,  was
der  alte  Landes-Einwohner  bei  der  neuen  Justizverwaltung
gewann.  Der  Sieger  hielt  sich  nach  seiner  altgewohnten?
Germanischen  Sitte,  und  überließ  also  jenem  eine  Thellnchmung,
  die  er  schwerlich  je  vorher  genossen,  und  die  als  Wohl,
that,  deren  Genuß  täglich  wiederkehrte,  bald  allgemein  fühlbar
  werden  mußte.

4.  Ursachen  des  baldigen  Zerfalls  dieses  glücklichen  Zustandes.
  Ob  es  viel  dazu  beigetragen,  daß  die  Franken  keine
ordentliche  Landestheilung,  wie  Burgunder  und  West-Gothen
vorgenommen,  sondern  im  ganzen  Lande  sich  zerstreut  und
zugegriffen  hatten?  Ob  die  Verschiedenheit  des  Wehrgeldes
dem  alten  Landes=  Einwohner  sehr  drückend  werden  mußte?

Ob