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Anonymiis  Astronomae
ap.  eund.  T.  VI.
Niihardus  (Enkel  Karls  des  Großen  von  seiner  Kechte  Bertha)
de  diesensionibus  ü#liorum  Ludor  r*  bu.
ap.  Bouquet.  Tom.  VI.  «

843  11.  Drei  Jahre  nach  Ludwigs  Tod  wird  das  heutige
Frankreich  durch  den  Vertrag  zu  Verdun  von  der  Fränkischen
  Monarchie  getrennt.  Seine  Gränzen  waren  damals
die  Rhone,  Saoune,  Maas,  Schelde  und  der  Ebro.  Luod-843-

  wigs  jüngster  Sohn,  Karl  der  Kable,  wurde  Koͤnig  diesrt
  ses  Reichs.

843  12.  Gleich  bei  Antritt  seiner  Regierung  mußte  der  neue
König  den  Großen  seines  Reichs  eine  schriftliche  Versicherung
  geben,  keinem  anders,  als  nach  ordentlichem  Urtheil
und  Recht  seine  Stelle  zu  nehmen,  und  jedem  Stande  die  Privilegien
  zu  lassen,  die  er  unter  den  vorigen  Kdnigen  gehabt

8—  habe.  Acht  Jahre  nachher  mußte  er  versprechen,  in
Reichssachen  nichis  ohne  Einwilligung  der  Großen  zu  thun,
und  fünf  Jahre  darauf  eine  neue  Acte  ausstellen,  worinn

856  er  für  sich  und  seine  Nachkommen  erklärte,  daß  die
Großen  das  Recht  haben  sollten,  dem  König,  wenn  er  etwas
  ungerechtes  verlange;  gemeinschaftlich  mit  den  Waffen
in  der  Hand  sich  zu  widersetzen,  und  daß  besonders  in  Criminalfällen
  bloß  judicium  parium  gelten  follte.  ½4

13.  Um  die  aristokratische  Verfassung  zu  entscheiden,
fehlte  nichts  mehr  als  gerade  nur  das,  was  Karl  vier  Mo-877

  nate  vor  seinem  Tode  durch  eine  neue  feierliche  Acte  ver-Oet.

  willigen  mußte,  daß  sich  die  großen  Amtsstellen  der  Herzoge

und  der  Grafen  vom  Vater  auf  den  Sohn  vererben,  und
daß  auch  die  Beneficien  als  Erbstücke  derer,  die  sie  damals
genossen,  angesehen  werden  sollten.  Vielleicht  diente  es  zur