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eine  Parthie,  nach  erhaltener  Senrenz,  noch  auf  das  Conseil
  des  Königs  sich  berief.  Wer  hätte  glauben  sollen,  daß
dieses  große  Beispiel  selbst  auch  auf  die  Baronengerichtshöfe
schnell  wirken  werde,  die  bisher  auch  in  letzter  Instanz  gesprochen?
  daß  die  großen  Baronen  einen  ordentlich  en
Appellations-Gang  von  ihren  Gerichtehöfen  zum  Conseil  des
Koͤnigs,  mit  aller  der  Gleichgalligkeit  zugeben  würden,  womit
  man  unbedeutende  Moden  entstehen  und.  abgehen  laͤßt?
daß  die  größte  Veränderung,  die  damals  gedacht  werden
konnte.,  eine  allgemeine,  bis  dahin  unerhdrte  Subordination
der  Gerichtshöfe  der  großen  Baronen  unter  den  Gerichtshof
des  Königs,  so  leise  und  unvermerkt  wie,  eine  neue  Sitte
entsteben  könnte?  Bei  einem  Könige,  so  gerecht  und  fromm
wie  Ludwig  war,  ahnte  man  keine  nachtheilige  Folgen,  und
manche  in  seinen  Gerichten  bisher  unabhängige  große  Pasall
freute  sich  vielleicht  noch  der  neuen  Veränderung.  Denn
dem  Appillanten,  der  muthwillig  appellirt  zu  haben  befunden
worden,  wurde  oft  noch  vom  königlichen  Gericht  eine-Geld--strafe
  zuer#annt,  die  er  als  Vusse  an  den  Gerichtshof  seinfs
Baroys#:zu  beahlen  habe.  So  kam  denun  auch  die  Geldbe--dürftigkeit
  iud  der.  Geiz  der  grogen  Vasallen  mit  ins  Sgiel.
17.  Uebadieß  gab  Kön.  Ludwig  IX.  durch  eine  neue
Eintheilung  snes  Reichs,  die  er  machte,  Jer  neu  entstandenen
  Appellatons##  Sistte  eine  so  schoͤne  Organisation,  daß,  exst
wvollends  noch  disch  diese,  das  Königsrecht-  schnell  einen  Umfang
  und  eine  Exergie  erhielt,  zu  der  vielleicht  die  neue  Sitte
allein  kaum  nach  emigen.  Jahrhunderten  geführt  haben  würde.
Da  bisher,  blos  das  Krondomainen.=  Land  unter  die  Aufsicht
und  Gerichtsbarkeit  der  Baillifs  vertheilt  gewesen,  so  assignirte
nun  der  Kbnig,jeden  Baillif  einen  Theil  ber  Provinzen  des
Reichs  als  Amts  -  Ohäre,  um  in  dem  angewiesenen  Distrikt