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21.  Untendeß  ein  Geist  neuer  Ordnung  war  doch  einmal
rege  geworden,  und  die  Entwiklung  auch  der  gesetzgebenden
Gewalt  des  Königs  war  schon  so  weit  gediehen,  daß  Statute,
  über  denen  der  König  und  eine  zahlreiche  Versammlung
  geistlicher  und  weltlicher  Baronen  übereingekommen,
als  allgemein  verpflichtend  angesehen  seyn  sollten;  selbst  die,
die  nicht  dabei  gewesen,  sollten  sich  darnach  richten.]  Vielleicht
machten  die  Elablissements  de  S.  Louis  wirklich  einen  solchen
Anfang  ciner  neuen  allgemeinen  Französischen  Gese
  gebung,  ob  es  schon  noch  weit  bis  dahin  war,  bis  endlich,
  auch  nur  die  wichtigeren  gesellschastlichen  Verhälknisse
betreffend,  die  große  Mannichfaltigkeit  der  Observanzen  und
zufällig  entstandenen  Gewohnheitsrechte  einem  allgemeinen,
gleichförmigen  Recht  wich.  3

22.  Nirgends  aber  wurde  die  ganze  Organisation  früher
um  einförmigen,  festen  System  als  bei  dem  Clerus,  und  auch

1260  die  pragmatische  Sanction  Ludwigs  IX.,  so  wie

Mr  selbst  die  harten  königlichen  Poenalgesetze,  die  schon  1220
gegen  die  Ketzer  ergiengen,  sollten  sowohl,  die  Festigkeit  als
Einfdrmigkeit  dieses  Systems  schützen.

33.  Großes  Beispiel,  das  der  Prevot  von  Paris,  Stephan
  Boileau,  durch  Einrichtung  der  doriigen  Stadtpolizei
  und  Regulirung  der  Innungen  gab.

1249.  24.  Erßer  Kreuzzug  Ludwigs  IX.,  der  Aegypten

1233  atrift.  Zweiter  Krcuzzug,  der  Africa  rrifft,  und  auf  welchem

7%  Ludwig  in  der  Belagerung  von  Tunis  Kirbt.  ·

Aug  25.  Waͤhrend  der  fuͤnfzehnjährigen  Regierung
seines  Sohnes  und  Nachfolgers  Kön.  Philipps

1270.  III.  des-  köhnen,  wuchs  und  wirkte  auch  ungepflegt  das

1385  alles  fort,  was  Ludwig  angefangen  hatte,  aber  für  eigene,
weitere  Einrichtungen  war  die  Regierung  zu  kurz  und  zu  krie-