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1291  Jahren  seiner  Regierung  bei  dem  Pariser  Parlament  machte,
und  nachher  vervollkommnete,  schienen  zunächst  blos  Bedürfniß
  der  Ordnung  zu  seyn.  Der  Jurisdictions-Sprengel
desselben  wurde  über  sämmtliche  Kronlande  ausgedehnt;  nur
die  Normandie  beharrte  standhaft  auf  ihrem  Recht  eines  eigenen,
  einheimischen,  höchsten  Gerichtshofs.  Zeit  und  Ort  der
alljährigen  Zusammenkünfte  wurden  firirt;  die  bisher  wandelbare
  Bestimmung  der  Personen  hörte  auf,  und  die  Verfassung
  des  neuen  Corps  erhielt  eine  Einrichtung,  die  der  ausgebreitereren
  Thätigkeit  desselben  gemäß  seyn  konnte.  Weil
auch  die  Landessprache  und  usuelles  Recht  diesseits  und  jenseits
  der  Dordogne  sehr  verschieden  war,  mußte  man  für  die
Länder  der  Langue  de  lloc  und  die  der  Languc  d'  oyl  eine
eigene  Untersuchuugs-Kammer  anordnen.

20.  Hier  führte  also  das  Bedürfniß  einer  neuen  Ordnung
  zur  Erweiterung  und  fesieren  Org  anisirung  der  königlichen
  Gewalt;  bei  den  vielfachen  Veränderungen  aber,  die
Koͤn.  Philipp  der  schoͤne  mit  dem  Mänzgehalt  vornahm,
führte  eine  schlau  geleitete  Unordnung  eben  so  sicher  zu  ebendemselben
  Ziele.  Den  großen  Vasallen  und  Baronen  des
Reichs  wurde  endlich  die  Ausübung  ihres  Münzrechts  so  beschwerlich
  und  so  unnütz  gemacht,  daß  sie  nach  und  nach
einzeln  für  eine  kleine  Geldsumme  dies  hohe  Recht  aufgaben,
und  noch  ehe  der  König  mit  den  meisten  derselben  sich  verglichen
  hatte,  deducirten  schon  die  Legisten,  daß  das  Münzrecht
ein  Regal  sey.

3o.  Nothwendig  machten  ihn  die  Kriege  sehr  geldbedärf-1292
  tig,  in  die  er  mit  England  und  Flandern  2c.  verwickelt
worden;  sie  hätten  ihn  also  auch  sehr  abhängig  machen  sollen;
aber  jede  Noth,  in  die  er  gerathen,  weckte  nur  neue  Projecte
in  ihm,  seiner  Macht  mehr  Umfang  und  seinen  Finanzen  mehr