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großem,  scheinbarem  Gluͤck  trieb,  mußten  nothwendig,  selbst
zum  Ruin  der  Staͤnde,  sich  endigen;  auch  war  der  kecke  Demagoge
  doch  nur  ein  Werkzeug  des  schaͤndlichen  Koͤnigs  Karl
von  Navarra.  Schroͤcklicher  Bauernkrieg,  der  zu  gleicher
Zeit  ausbrach.

Die  allgemeineSehnsucht  nach  Ruhe  und  neuer  Ordnung
verschaffte  bald  dem  Reichsregenten  Dauphin  Karl  mehr  Gewalt,
als  je  sein  Vater  gehabt  hatte,  und  König  Johann,  wie  er
nach  Schliessung  des  elenden  Friedens  zu  Bretigny  aus  der
Gefangenschaft  zurückkam,  fand  allgemeinen  Gehorsam.  Sogar
  schrieb  er  Steuern  aus,  ohne  die  Stände  zu  fragen,  und
vom  Hebungerecht  der  Stände  war  nicht  mehr  die  Rede.

3.  Friede  zu  Vretigny.  An  Eduard  III.  wird  der  1360
Besitz  und  die  Souverainetät  von  ganz  Guyenne,  Poitou,  Mal.
Angoumois,  Calais,  Ponthieu  und  andern  wichtigen  Stücken
abgetreten.

Doch  stirbt  Kön.  Johann  zu  London  als  Gefan=  364
gener.  l
9.  Der  Altburgundische  Herzogsstamm,  der  von  Capets

Enkel  Herz.  Robert  herkam,  war  während  dieser  Regierung
ausgestorben;  das  Herzogt.  Burgund  fiel  dem  König  Johann  1361
zu  als  nächsten  Agnaten  des  ausgestorbenen  Hauses,  die  ov.
Grafschaften  Artois  und  Burgund  aber  kamen  an  Margareth
von  Flandern.  Jener  überträgt  das  Herzogthum  seinem  jüng=  1363
sten  Prinzen  Philipp  dem  Kuͤhnen  als  Lehen.

Arr.

vin.
Entstehen  des  Neuburgundischen  Hauses.
Verschiedene  Bedingungen,  unter  welchen  der  Dauphin
Karl  1355.  die  Normandie,  der  zweite  Prinz  des  Koͤnigs,
Ludwig,  1360.  das  Herz.  Anjou  als  Mannslehen,  der
dritte,  Johann,  1360.  das  Herz.  Berry  auch  als  Mannsle=11
