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anfangs  zu  begruͤnden,  entlaͤßt  Ludwig  XI.  gleich  bei  Antritt
seiner  Regierung  die  wichtigsten  Räthe  seines  Vaters,  und
nimmt  meist  solche  an,  die  cs  fühlen  mußten,  daß  sie  alles
blos  durch  seine  Gnade  seyen.  Ebenso  hebt  er  die  seit  23  Jahren
  sireng  beobachtete,  pragmatische  Sanction  auf.  Diesem
letzteren  widerspricht  zwar  das  Pariser  Parlamem  standhaft;
doch  wird  sie  nie  mehr  gültig  während  dieser  Regierung.  Jenen
  ersteren  despotischen  aAkt  aber  betreffend,  macht  Ludwig  XI.
1467  selbsi  bald  nachher  das  Gesetz,  „daß  Niemand  anders  sein  Amt
Er.  sollte  verlieren  kodunen,  als  nach  ordentlichem  Urtheil  und
Recht;  es  sollte  nulli  seyn,  wenn  auch  der  König  selbst  dagegen
handle.“  Fand  denn  selbst  Ludwig  XI.  die  willkührlichen
Dienst-Entlassungen  gar  zu  despolisch  und  nachtheilig  ?
2.  Errichtung  eincé  eigenen  hohen  Gerichtshofs  oder  Par-1462
  laments  zu  Bordeaurn;  miit  eben  der  hoͤchsten  Gewalt,
·  die  das  Pariser  Parlament  in  seinem  noch  übrigen  Sprengel
hatte.  Fünfzehn  Jahre  nachher  Errichtung  eines  gleichen,
hochsien  Gerichtshofs  zu  Dijon,  für  das  Herzogthum  Burgund.
  «
3.EiiildsungdcrikaicdcnvonAcrasverpfändctcn
1463  Staͤdte  an  der  Somme,  zum  großen  Aerger  des  Burgundischen
  Prinzen  Karl.  Noch  rascherer  Angriff  auf  den  zweiten
der  größten  Kron-Vasallen,  den  Herzog  Franz  II.  von  Bretagne,
  dem  die  Hoheit  über  die  Bischöfe  seines  Herzogthums
gerichtlich  abgesprochen  wird,  und  der  sich  zu  einem  ordentlichen
  Tribut  an  den  König  bequemen  soll.
½1445.  3.  Ligue  fürs  Gemeinwohl.  D6#  einzige  Bruder
Mri.  des  Koͤnigs  Herzog  Karl  von  Berry,  Graf  Karl  von  Charolois,
  einziger  Sohn  des  Herzog  Philipp  von  Burgund,  Herzog
  Johann  von  Bourbon  und  Herzog  Franz  II.  von  Bretagne
  waren  die  wichtigsten  Mitglieder  desselben.  Bei  Mont-1477

