175
P.  Aemylii  Veronensis  (  1529)  de  rehus  gestis  Franeorum
a  Pharamundo  usque  ad  Carolum  VIII.  L.  X.  ace.  Arn.
Ferroni  Burdigal.  Regil  Consil.  L.  IX.  a.  Carolo  VIII.
usduc  ad  Heuricum  II.  et  continuatio  Joc.  Henrici  Petri
usquc  ad  a.  10601  et  Chronicon  Jo.  Tilii.  Basil.  1001  fol.

Rob.  Gaguini  annales  rerum  Gallicarum  cum  Ilub.  Velleji
supplemento  usque  ad  llenr.  II.  Frcl.  1577.  sol.  G.  wurde
von  Karl  VIII.  häufig  als  Gesandter  gebraucht.

Zur  Geschichte  der  Italiänischen  Krlege  Karls  VIII.  und
Ludwigs  XII.  vorzüglich
Fr.  Guicciar  dini  Istoria  d’-TLtalia  (1404.  1532)  L.  XX.  Venczia

1238.  2  Voll.  fol.  ins  ateinische  übersen  von  Coel.  Scc.  Curio.
  Basil.  1566.  fol.

1.  Der  König  übernimmt  sogleich  das  Regiment,  obschon
noch  10  Monate  zur  legitimen  Volljährigkeit  ihm  fehlen,
sein  Staatsrath  widerspricht,  und  die  Stände  ein  Regierungs-Conseil
  ihm  an  die  Seite  setzen  wollen.  Seine  Schwester
Anna  und  ihr  Gemahl  Herz.  Peter  II.  von  Bourbon  gewinnen,
  zum  großen  Verdruß  des  Herzogs  von  Orleaus,
die  Hauptdirektion  der  neuen  Regierung.

2.  Großer  dreimonatlicher  Reichstag  zu  Tours,  der  ei-  1484
nige  neue  Hoffnung  einer  guten  Constitution  gibt.  Die  Wahlen
  der  Deputirten  sind  frei;  die  Berathschlagungen  und  das
Gravaminiren  sind  völlig  ungehindert.  Das  Verlangen  der
Stände  wegen  Wiederherstellung  der  pragmatischen  Sanction
wird  vom  König  stillschweigend  gewährt,  und  es  erfolgte  eine
nachdrückliche  Erklärung  desselben  gegen  alle  willkührliche
Aemter-Entsetzungen;  auch  erhält  das  königliche  grand  conseil
  de  la  justice  eine  gut  eingerichtete  Verfassung  eines  ordentlichen
  Justiz-Collegium.  Selbst  im  Steuerwesen  geschehen
wichtige  nötzliche  Veränderungen.  Nicht  nur  behaupten  die
Stände  ihr  Taxationsrecht,  sondern  auch  die  Steuersumme
wird  firirt,  die  Hebungsart  verändert,  und  die  ganze  neue