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uscund.  der  Koͤnig  trotz  aller  Widersprüche  des  Parlaments  und
ber  Pariser  Universikät  behauptert.  Selb#  die  kieinen  Ausnahmen,,
  die  man  noch  im  Concordat  zu  Gunsten  des  Wahlrechts
  einiger,  Kicchen  und  Klösier  gemacht  hatte,  wurden

1532  baldaufgehoben,  und  auch  Bretagne  nebst  Provence,  die
hicht“  im.  Concokdat  begriffen  waren,  verloren  doch  zugleich
ihre  alte  Wahljreiheit.  Der  erste  Stand  des  Reichs  war
also:  seit.  dieser  Epoche  ganz  abhängig  vom  König;  die  größten
  und  wichkigsten  Besitzer  des  Grundeigenkhums  wurden
Pefleure,  und  der  König  gewann  einen  entscheidenden  Einftuf
  auf  vicfẽ  der  ersten  Familien  des  Landes.

3.  Hiczu  kam  nech  die  n  euc,  fast  arglistige  Organissrung.
Piner  gewissen  ·  Privar=  Inspection  über  den  Zustand  der  Provinzen
  und  über  einzelne  wichtigere  Männer,  die  sich  daselbst
aufhielxen.  Der  Kduig  erfuhr  alles,  und  gewoͤhnlich  gleich
noch  am  ersten  Werden,  Keine  aristokratischen  Prätensionen
konnten.  also  gedeihen,  kein  Corps  konnte  sich  furchtbar  machen,
  wo  jede  alte  und  neue  lundividuelle  Verhälmisse  schlau
beachtet,  ruhmvolle  Aufträge  und  gewinnvolle  Bedienungen,
die  ohnedieß  alle  in  der  Willkühr  des  Königs  stunden,  plaumäßig.
  vertheilt  wurden.

4.  Noch  maren  allein  nur  die  großen  Convente  der
Reichsstände  zu  fürchten,  und  ausser  diesen  die  Parlamente,
  vorzüglich  aber  das  Pariser,  das  hie  und  da  schon
den  ständischen  Ausschuß  spielte,  und  einige  Regierungen  hindurch,
  selbsi  unter  Beguͤnstigung  des  Hoss,  immer  mehr  Anseben
  gewonnen  hatte.  Allein  jegen  wußte  man  jetzt  zu
entgeben,  und  dieses  wußte  man  wieder  zu  demuͤthigen.  Statt
leuer  rief  man  Versammlungen  von  Notahles  zusammen,
über  denen  bald  die  gesetzmätzigen,  siändischen  Convente  fost
ganz  vergessen  wur##en,  und  dem  Pari#er  Parlazmc  drohte