ebs

tere  Folgen.  Erst  18.  Jahre  nachher  wurden  unter  der  Re-1252
  gierung  Kön.  Eduards  I.  Städtedeputirte  wieder  zum  erv7

  stenmal  gerufen.

13.  Eduards  I.  Kriege  gegen  Wales  und  Schottland.
Gegen  letzteres  Land  nutzt  Eduard  die  Gelegenheit  eines  entsiandenen
  Successsonsstreits,  und  ersterem  raubt  er  vol-1282

  lends  den  Schein  einer  eigenen  Subsistenz.

14.  Vervollkommnung  der  gerichtlichen  Verfassung  des

Reichs.  Kings  bench  entstehr  als  ein  eigener  hochster  Ge-1285

  richtehof.  Neue  Anordnung  reisender  Gerichts,  Visitatoren;
  zu  gleicher  Zeit  werden  auch,  um  nicht  nur  Verbrechen
  genau  zu  strafen,  sondern  auch  zu  bindern,  mehrere
hoͤchst  nuͤtzliche  Polizeianstalten  gemacht.

15.  Diese  Vervollkommnung  der  Justiz  und  Polizeiverfassung
  hieng  genau  zusammen  mit  dem  betraͤchtlichen  Fortgang,
  den  Wissenschaften  aller  Art  damals  in  England  nah-3

  men.  Roger  Bacon.

16.  Parlahnentarische  Verfassung  und  Veränderungen
während  dieser  Regierung.  Seit  1283.  werden  zwar  die  städtischen
  Deputirte  häufiger  gerufen,  und  bald  erhält  überdieß
  die  magna  Charta  den  Zusatz,  daß  auch  ohne  ihre
Einwilligung  keine  Steuern  gehoben  werden  sollten,  aber  noch
ist  doch  in  der  ganzen  Form  solcher  Convente  von  städtischen
Deputirten  keine  Spur  des  nachher  erhaltenen  Ansehens  zu
finden.  Es  hieng  alles  noch  von  der  Willkühr  des  Königs
ab,  wenn  und  wer  gerufen  werden  foll.

307-  7.  Elende  Regierung  Kön.  Eduards  II.  Seine  Fa-1327
  voriten  der  Gascogner  Gavaston  und  die  ungluͤcklichen  Spencer.
  Aufstand  der  Großen  des  Reichs,  an  deren  Spitze  die

Königinn  Isabella  und  ihr  Günstling  Roger  Mortimer  stehen.

Trauriges  Ende  des  Königgs.

1207