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sammen,  und  überträgt  diesem  Convent  auf  fuͤnf  Vierteljahre
die  gesetzgebende  Gewalt;  nach  Verfluß  dieser  Zeit  sollten  sie
sich  selbst  ihre  Nachfolger  wählen.  Der  Lederhändler  Gott,
lob  Barebone  war  eine  Hauptperson  in  diesem  tollen  Regierungs-Convent.


24.  Nach  fünf  Monaten  giebt  das  Barebone,  Par,  sni“„
lament  seine  Gewalt  theils  freiwillig,  theils  gezwungen  dt.
wieder  an  den  Kriegsrath  zuruͤck,  und  dem  neuen  Regierungsplan
  zufolge,  den  General  Lambert  in  drei  Tagen  entworfen,
  wird  Cromwel  lebenslänglich  zum  Reichs.  Protector  erklärt,
  und  ihm  ein  Staatsrath  zur  Seite  gesetzt.  Je  alle
drei  Jahre  sollte  ein  Parlament  gerufen  werden,  das  ohne
von  irgend  jemand  gestört  oder  unterbrochen  werden  zu  können,
  fünf  Monate  lang  sitzen  sollte.  In  Ansehung  der  Parlament,
  Bills  wurde  zwar  dem  Protector  nur  ein  dreiwöchiges
  suspensives  Veto  zugestanden,  allein  seine  sonstige  Gewalt
war  unumschränkt  genug.  Nach  seinem  Tode  stund  die
Wahl  des  neuen  Protectors  bei  dem  Staatsrath.

Hatio  constitutae  nuper  reipublicae  Angliac,  Scotiae  et  IIiberniae
  penes  Proteciorem  et  Parlamentum,  NMag.  Com.

1055.  12.

Ol.  Cromwels  Protectorat.

1633.  Dec.  —  1658.  3.  Sept.
Ausser  Thurloe  und  andern  schon  angeführten
Criginol  letters  and  Papers  of  State  adressed  to  Ol.  Cromwel
  concerning  the  aflairs  of  Great.Britain  from  1649.1658
found  among  the  political  colleclions  of  J.  Milton,  now
publisbe  from  the  originals  by  J.  Nichols.  London  1743.  fol.
(NMagnenet)  histoirc  d’Olivier  Cromwel.  Paris  1691.  12.
The  history  of  Ol.  Cromwel.  by  R.  B.  Lond.  1715.  I2.
The  life  of  Ol.  Cromwel.  impartiall)  collected.  London  1224.
Memoirs  of  the  lile  and  actions  ol  Ol.  Cromwel  as  delivered.