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blissements  bisher  noch  immer  keinen  unmittelbaren  Vortheil
  gehabt.  Nun  schien's  endlich  Zeit,  zu  erndten  wo  man
so  lange  gesäet  hatte.  Auch  war  das  Bedürfniß  des  Mutterlandes
  sebr  dringend;  der  Aufwand,  den  die  Colonien  veranlaßten,
  stieg  immer  höher,  und  ihre  Wohlhabenheit  war
so  groß,  daß  man  einigen  Beitrag  zu  den  Englischen  Staatslasten
  fodern  zu  können  schien.  Wahrscheinlich  wäre  man
auch  hierüber  bald  einig  geworden;  aber  das  Englische  Parlament
  behauptete  uͤberdieß  noch  das  Recht  zu  haben,  die
Größe  und  Art  dieses  Beitrags  zu  bestimmen,  und  die  Colonisten
  wollten  hier  ein  Rechts-Principium  nicht  zugeben,
das,  so  wenig  es  jetzt  mißbraucht  wurde,  jedes  Mißbrauchs  fähig
zu  seyn  schien,  so  bald  es  einmal  zugegeben  war.  Sonst
entstehen  Insurrectioncu  über  großen,  politkschen  oder  religidsen
  Bedrückungen;  hier  entstunden  sie  über  einem  publicistischen
  Rechtssatz.  Sonst  sind  Insurrectioneh  ein  Beweis  harter
  Regierungen;  die  Nordamerikanische  ist  das  reelleste  Elogium
  des  Brittischen  Regiments.

1765.  März.  Stempelacte;  im  folg.  J.  vom  Engl.  Parlament
  widerrusen;  aber  das  streitige  Rechtsprincipium  doch  bebauptet.


1767.  Nach  Tomnsends  Plan  eine  kleine  Tare  auf  Einführung
von  Glas,  Papier,  Mahlerfarben  und  Thee,  in  den  Colonien.
Also  Etablirung  der  nöthigen  Hebungsanstalten  in  Amerika
selbst.  Da  sich  die  Nordamerikaner  durch  ernstliche  Associationen,
  nichts  von  diesen  Artikeln  zu  brauchen,  gegen  eine  solche
mittelbure  Tarirung  zu  retten  suchten,  so  hub  das  Parlament
  1770  auch  diese  Tare  wieder  auf;  nur  3  Pence  ließ
man  auf  dem  Pfund  Thee.  Hierüber  allein  würde  nie  eine  Insurrection
  ausgebrochen  senn  Der  Amerlkaner,  der  sich  den
Thee  nicht  versagen  konnte,  half  sich  meist  durch  Schlelchbandel,
und  man  schien  in  England  diese  beibehaltene  kleine  Theetare
mebr  nur  als  ein  Rechts-Monument  denn  als  ein  Finanzproject
  ansehen  zu  wollen.  Aber