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Kirche  zu  Ehren,  daß  sich  die  Regierung  uͤber  alles  binwes.
setzte.
6.  Karls  Absichten  bei  der  Vereinigung  sämmtlicher  Niederlande

  zu  einem  Kreise  des  Deutschen  Reichs,  und  Art  der  1548

Verbindung  dieses  Kreises  mit  dem  Deutschen  Reich.  Pragmatische
  Sanction,  daß  scch  alle  diese  Lande  ungctheilt
nach  dem  Recht  der  Erstgeburt  vererben  sollten.

7.  Organisation  der  Regierung  dieser  Lande,  wie  Karls
Sohn  und  Nachfolger  Kön.  Philipp  ll.  nach  geendigtem
Französischen  Kriege  die  Niederlande  verließ,  und  nach  Spanien
  gieng.  Bei  allem  Scheine  von  Collegien-Regierung
sollte  es  in  der  That  doch  ein  Cabinets-Regiment  werden,
  und  mit  der  Errichtung  der  neuen  Bisthümer,  wozu  die
Bulle  von  Rom,  gleich  nach  der  Abreise  des  Königs  kam,
wäre  die  ganze  ständische  Verfassung  gesprengt  gewesen,
  auch  uͤberdieß  zu  Inquisitions-Anstalten  der
Grund  gelegt  worden,  denen  mit  leichter  Mühe  die  Schärfe
und  Abzweckung  der  Spanischen  Inquisition  hätte  gegeben
werden  können.  Die  allgemeinen  Klagen,  die  dem  König
sogleich  nach  Spanien  folgten,  waren  also  hochsi  gerecht;
der  einzelnen,  hochst  drückenden  Beschwerden  nicht  zu  gedenken,
  auch  des  Hasses  nicht  zu  gedenken,  den  der  Klein-Burgunder
  Card.  Granvelle,  der  der  General-Stakthalterin
Herzogin  Margarerh,  als  trautester  Cabinets-Rarh,  vom
König  zugcordnet  worden,  der  ganzen  Regierung  erregen  mußte.

Schillers  Geschichte  des  Abfalls  der  bereinigten  Niederlande.  Leipz.

1788.  8.

8.  Alle  Vorstellungen  selbst  der  ersten  Männer  des  Landes
  werden  mit  Canzleitrost  abgefertigt,  und  die  eigenen
Gesandtschaften,  die  man  nach  Spanien  schickte,  brachten
keine  Hülse  zurück.  Wie  endlich  auch  Granvelle  in  aller

Spittler's  sämmtl.  Werke.  111.  Bd.  22

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