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ten  (Geldern,  Jükphen,  Holland,  Seeland  und  die  Groͤningischen
  Ommelande)  geschlossen,  und  selbst  in  diesen  suͤnf
Landschaften  waren  anfangs  weit  nicht  alle  Mitglieder  der
Staͤnde  beigetreten,  aber  aucm  manch:e  Städte  der  südlichen
Provinzen  schlossen  sich  an.  So  nethweneig  aber  der  Verein
im  Norden  der  Niederlande,  wo  mehr  gemeinschaftliches  politisches
  und  religidses  Interesse  war,  nach  und  nach  an  Festigkeit
  und  Umfang  gewinnen  mußte,  so  wenig  konnte  sich
seine  Parthie  in  den  südlichen  Provinzen  behaupten.  Bei
einer  so  unförmlichen  Unien,  wo  man  selbst  nicht  einmal  überalle
  Hauptzwecke  ganz  einig  war,  mußten  die  natürlichen
Verhältnisse  das  beste  thun.

Nic.  Bondf.  specimen  juris  publici  eivo  Commentarius  ad
unionis  Ulirajectinae  prooemium  ot  capile  tria  priora.  Pracmissa
  est  hbistoria  ichi  focccris.  Traj.  1736.  3.

J.  J.  Th.  Duvaf  de  vera  mente  focderis  Trajectini  circa  gubernalores

  llollandiec  et  Zecelandiac.  Lugd.  Bat.  1789.  4.
Auch  ins  Holländische  übersetzt.  1790.

II.  Persode.  Von  der  Utrechter  Union  an  bis  zum
geschlossenen  zwölfährigen  Waffenstillstand.
"  1570  —  1600.

1.  Bei  den  Cölnischen  Friedeus-Tractaten,
die  unter  kaiserlicher  Vermittlung  ein  ganzes  Jahr  lang  orte17
gesetzt  worden,  zeiale  sich  mehr  die  wechselsweise  Entsernung
der  Parthien  als  irgend  ein  Anschein  des  Friedene;  fast  alles
  stieß  sich  am  Religionspunct,  und  den  Haß  gegen  den
Pr.  Wilhelm  konnten  die  Spanier  nicht  verläugnen.  Unterdeß
  erfolgte  ein  Particulär=  Vergleich  der  Wallonischen  Land-