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ten  sich  die  Stände  selbst,  die  je  alle  zwei  Jahre  zusammenkommen
  wollten.  Selbst  die  Statthalterstelke  in  Holland
blieb  vorcrst  unbesetzt,  und  was  das  Schicksal  des  Prinzen
Moritz  seyn  werde,  hieng  meist  von  den  Negocationen  ab,
die  man  mit  Frankreich  angefangen.  Man  bot  nähmlich  dem
1585  Kdnig  von  Frankreich  die  Souverainetät  unter  viel  besser  n
Bedingungen  an,  als  ehedem  der  Herzog  von  Anjou  gehabt
hatte;  aber  Henrich  III.  wollte  sie  eben  so  wenig,  als
gleich  nachber  die  Königin  Elisabeth  von  England.  Letztere
verstund  sich  endlich  doch  zur  nachdrücklichen  Hülfeleistung,
so  bald  Briel,  Vlissiugen  und  Rammekens  als  Unterpfand
ihr  angewiesen  wurden;  und  ihr  Günstling  der  Graf  von
Leicester  mußte  zum  General-Statthalter  gewählt
werden.  6
6.  Die  Rechte  eines  solchen  General-Statthalters  waren
  aber  so  unbesiimmt,  und  das  Unions-Band,  das  alle
vereinigte  Provinzen  umschlang,  so  schwach,  daß  ungeachtet
  aller  besonderen  Vorzüge,  die  man  dem  Grafen  verwilligte,
  weder  sein  eigener  Ehrgeiz  befriedigt  noch  die  Absichten
der  Königin  erreicht  werden  konnten.  Man  hatte  kurz  vor
seiner  Ankunft  dem  Prinzen  Moritz  die  Statthalterschaft  von
Holland,  Seeland  und  Friesland  übertragen;  dieser  besaß
22  mehr  wesentliche  Gewalt  als  der  Graf  selbst.  Amts
Ko.  Vorschrift,  die  Prinz  Moritz  damals  erhielt,
als  erste  Acte  dieser  Art  bei  einem  von  den  Ständen
  bestellten  Statthalter.  Wie  er  fünf  Jahre  nachher
  Stalthalter  auch  von  Utrecht,  Ober-#ssel  und  Geldern
wurde,  war  seine  Vorschrift  jener  ersten  nicht  gerade  gleichlautend.

Ein  Gläck,  daß  um  eben  diese  Zeit  Barneveld  Land-M#n
  diks  von  Holland  (Groß-Pensionarius)  gewor-