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den.  Wer  konnte  den  Anschlägen  von  Lelcester  begegnen,
wie  er?  Wer  den  falchen  Mann  so  fein  zwingen,  daß  er
endlich  ganz  verschwinden  mußte?

7.  Unter  den  Händeln  zwischen  den  einzelnen  Provin,
cial-Ständen  und  dem  Grasen  von  Leicesier  erhebt  sich  nach
und  nach  die  Idee  bis  zur  vollen  Gewißheit,  daß  die  Souverainetät
  nicht  bey  dem  Unions-Corps,  sondern  bei  einzelnen
  Provincial  Ständen  sey;  nicht  bei  der  Provincial-Vrer--sammlung,
  sondern  bei  denen,  in  deren  Namen  die  Deputirte
  erscheinen.  Leider  vervollkommte  sich  aber  höchst  selten
die  Provincial-Verfassung  selbst.  Zwar  wurden  hie  und
da  zu  den  ständischen  Berathschlagungen  auch  mehrere  der
kleineren  Städte  zugezogen,  als  nach  der  alten  Verfassung
gewöhnlich  gewesen,  um  nur  mehr  Einheit  und  Sympathie
zu  veranlassen;  aber  die  städrischen  Verfassungen  selbst  blieben
fast  eben  dieselbe  wie  vorher,  und  die  meisten  der  Magistrate
konnte  man  nicht  wohl  als  Repräsentanten=  Corps  ihrer
Bürgerschaft  ansehen,  denn  sie  wurden  nicht  von  ihren  Börgerschaften
  gewählt,  sondern  wählten  sich  selbst,  oder  wurden
vom  Statthalter  gesetzt.  So  war  also  die  Souverainetät,
selbst  der  Constitution  zufolge,  nicht  bei  dem  Volk,  sondern
bei  den  Ritter-Corps  und  Magistraten  der  Städte.

5.  Auch  war  seit  den  Jeiten  des  Grafen  von  Leicester
fast  ein  per  petuirlicher  Congreß  (General-Staaten)
  von  Deputirten  der  verschiedenen  vereinigten
  souverainen  Staaten,  der  nach  und  nach  die  Amts-Sphäre
  des  Staatsraths  verengte,  und  die  wichtigsien  Unions=Angelegenheiten
  meist  nicht  als  Collegium,  sondern  als  Congreß
  besorgte.  Doch  wie  schon  dieses  ein  deutliches  Zeichen  der
allzulosen  und  immer  loser  werdenden  Union  war,  so  häuften
sich  bald  die  Signale  dieser  Art  noch  mehr;  nirgends  aber  stär-