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zerruͤttet  als  die  Verfassung  ber  Union  war;  wie  besonders  der
Zustand  der  Generalitäts=  Casse  bewies,  die  noch  1755.  kaum
ihre  gangbaren  Ausgaben  bestreiken  konnte.

V.  Per.  Seit  Entstehung  der  allgemeinen  Erbstatthalterschaft.


1.  Gleich  beim  ersten  Ausbruch  des  Oesterreichischen  Successionskrieges
  entstunden  Bewegungen  in  der  Republik.  Doch
gelingt's  noch  der  rupublicanischen  Parehie,  unter  der  Hallewyn
  und  Obdam  sich  diesmal  auszeichneten,  den  Prinzen
von  Nassau-Diez  selbst  in  seinen  gerechteslen  Forderungen,  durch
deren  Erfällung  er  dem  Hauptziel  näher  gekommen  wäre,  zuräckzudrängen.
  Nicht  einmal  zum  Besitz  des  Marquisats  Blissingen
  und  Veere  sollte  er  gelangen.

Ilistoire  du  dillerend  entre  les  Elals  de  Zelande  et  le  Princo
d'Orange  Guill.  Charl.  Ienry  Friso  au  sujet  du  NMarquisat

de  Veere  et  de  Flessingue.  Lond.  1742.  8.

2.  Wilber  Angeif  der  Franzosen  auf  die  Generalitäts=*

  Lande,  besonders  auf  Flandern,  dessen  Festungen  in  einem

Sturme  erobert  werden.  Die  Absicht  war,  die  Republik  zu

Verlassung  der  Englischen  Allianz  zu  zwingen.  Es  entstehen

aber,  wie  leicht  vorauszusehen  war,  Volks=  Insurrectionen  in

Seeland  und  Holland,  und  die  Magistrate  mussen  den  Prinzen

  (Wilhelm  IV.)  zum  Statthalter  und  General-Capitain

ernennen.  Utrecht  und  Ober-  Dssel  folgten  dem  Beispiel;  und

die  Statthalterschaft  wurde  in  allen  Provinzen  für  die  männlichen
  und  weiblichen  Nachkommen  des  Prinzen  erblich  erklärt.

Man  hat  noch  keine  gute  Geschichte  dieser  Revolutlon.  Rousset't
Geschichte  derselben  (Amst.  1747)  ilt  gerade  so,  wie  man  ei-