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ne  solche  Geschichte,  im  Jahr  der  Revolution  selbtt,
schreiben  kann.  „
5.  Der  neue  Erbstatthalter  versäumt  aus  Mässigung  oder
Schwäche  den  schönsten  Moment,  endlich  einmal  mehr  Krafst
der  Einheit  und  bessere  Organisation  in  dieses  unförmliche  Ganze
zu  bringen;  auch  vertraut  er  gerade  denen,  die  ihm  bisher  am
meisten  entgegen  gewesen,  selbst  die  wichtigsten  Staatsämter,
in  der  unerreichbaren  Absicht,  ihre  Liebe  zu  gewinnen.  Wenn
sich  sicher  darauf  rechnen  ließ,  daß  die  Herren  Erbstatthalter  iminer
  lauter  große  Männer,  wie  Wilhelm  I.  und  Moritz  und
Friedrich  Heurich,  seyn  würden,  so  mochte  doch  immer  noch  das
alte  unsörmliche  System  sich  halten;  denn  der  Einfluß,  den
ein  Erbstatthalter  hatte,  konnte  reichlich  ersetzen,  was  ihm  an
gesetzmässiger  Autorität  abgieng.

4.  Nach  dem  fröhen  Tode  Wilhelms  IV.  führten#ör.
seine  Gemahlin  Anna  die  vormundschaftliche  Regierung;  und  .

nach  ihrem  Tode  übernahm  Herz.  Ludwig  von  Braunschweig,
die  Vormundschaft  und  Administration,  als  Repräsentant  bess

noch  minderjährigen  Erbstatthalters.  Er  fährte  sie  sieben  Jahr

lang.  Selbst  manche  der  bestrittenen  Prärogativen  wurden
behauptet,  und  besonders  auch  der  Finanz-Etat  des  Oranischen
  Hauses  empfand  die  herrlichsten.  Wirkungen  einer  15jährigen
  vormundschaftlichen  Regierung.

Ludwig  Ernst,  Herz.  von  Braunschwelg  und  Lüneburg.  Ein
actenmässiger  Bericht  von  dem  Verfahren  gegen  dessen  Person
  ...  von  A.  L.  Schlözer.  3  Ausg.  Gött.  1787.  8.

5.  Wie  aber  Wilhelm  V.  die  erbstatthalterische  Regierung

  selbst  antrat,  so  entwickelten  sich  bald  die  eigenen  in-„

neren  Verhältnisse  der  Oranischen  Parthie  so  unglücklich,  daß

man  auch  bei  dem  leichtesten  Sturme,  der  entstehen  mochte,

einen  großen  Zerfall  derselben  zu  fürchten  hatte.  Die  Par
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