VIII

man  bei  einigen  Reichen,  deren  Geschichte  in  diesem
Theil  enthalten  ist,  fast  mit  Zuversicht  behaupten,  sie
haben  noch  keine  Verfassung;  und  ihre  ständische  Organisatson
  kreibt  sich  in  solchen  Unformen  herum,  daß  die
kundigsten  Publicisten  des  Reichs  nicht  einmal  zu  sagen
im  Stande  sind,  wie  die  Stimmen  auf  dem  Reichstage
  gezählt  werden  muͤssen?

Wenn  hie  und  da,  ungeachtet  der  aphoristischen
Form,  die  mehr  nur  trockene  Anzeige  als  Beurtheilung
der  Begebenheiten  zulaͤßt,  Empfindungen  und  Gesinnungen
  des  Verfassers  durchleuchten,  so  sind  es  bloß
solche,  die  auf  ziemlich  allgemein  anerkannten  Grundsaͤtzen
  ruhen.  Wir  Deutsche,  die  wir  zwischen  Polen
und  Frankreich  wohnen,  dort  die  unverhuͤllte  Praxis
eines  neuen  Voͤlkerrechts,  hier  die  schroͤcklichen  Wirkungen
  ochlokratischer  Grundsaͤtze  und  Lehrarten  sehen,  sollen
  im  Genuß  unserer  glücklichen  Ruhe  nie  vergessen,
daß  wir  eben  so  wenig  Ursache  haben,  zu  jenem  zu
schweigen,  als  die  Beschreibung  von  diesen  zu  mildern,
und  vielleicht  hat  Deutsche  Freiheit  und  Cultur  fast  mehr
noch  von  jenem  als  von  diesen  zu  fürchten.

Göttingen,  den  1.  Mai  1794.