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J.  D.  Schoepflin  Diss.  hist.  de  Burgundia  Cis  et  Transjurana.
(in  Comment.  Basil,  I741.  4.)  geht  nur  bis  988.

J.  J.  Mascon  Ercrcitatio  juris  publ.  de  nezu  regni  Bargundici
  cum  imperio  Romano  Cerman.  Lips.  1720.  4.

Beide  Schriften  noch  gegenwärtig  die  besten  über  diese  Materie-4.

  Während  diesem  Könige  und  Dynastien-Wechsel,  wie
er  von  Chlodowig  an  bis  auf  Kais.  Konrad  ll.  ein  volles
  halbes  Jahrtausend  fortgieng,  änderte  sich  der  Zustand  des
Landes  gewaltig.  Zwar  nur  langsam,  weil  gewöhrnlich  jede
dussere  Veränderung  langsam  ins  Gebürgeland  eindringt,
alles  nur  von  aussen  her  eindringen  mußte,  keine  Hauptveränderung

  im  inneren  des  Landes  selbst  sich  entwickelte  „,

und  keine  planmäßig  mitwirkende  Regierung  den  langsamen
Natur-Gang  beschleunigte;  doch  war's  nach  fänf  Jahrhun,
derten  ein  recht  grosses  Resultat  eines  ganz  veränderten  gesellschaftlichen
  Zustandes!  Wie  hätte  auch  Helvetien  und
Rhätien  ganz  zurückbleiben  können,  da  überall  rings-  umher
in  Deutschland,  Südfrankreich  und  Norditalien  alles  anders
geworden  war?  Der  Handel  und  Verkehr  der  Menschen
unter  einander,  die  in  den  Zeiten  der  ersten  Entstehung  neuer
Reiche  sehr  gelitten,  hatten  allmählig  immer  mehr  wieder
zugenommen,  die  Landesculturswar  gewaltig  gestiegen,  manche
  gesellschaftliche  Institute,  die  mit  der  damaligen  christlichen
  Religion  unzertrennlich  verbunden  schienen,  hatten  sich

vervielfältigt,  und  besonders  in  den  niedrigeren  fruchtbaren

Gegenden  des  Landes  waren  große  Güterbesitzer  entstanden,
die  bald  vom  König  selbst  Gericht  und  Schutz  des  Landes
in  weiten  Districten  anvertraut  erhielten,  bald  aber  auch
von  Stiftern  und  Gemeinheiten  als  Schutzherren  erbeten
wurden.

5.  Wie  aber  Kais.  Konrads  II.  Stamm  in  seinem  Ur-1032

