II.  Per.  Seit  Entstehung  des  ewigen  Bundes  bis
zur  Vollzaͤhligkeit  desselben,  oder  bis  zur  Reformation.
1315  —  1513.

1.  Sieg  der  Wald-Städte  bei  Morgarten  über
Leopold  und  seine  Ritter.  Der  ewige  Defensiv-[Bund,  der  1  1315
zwei  Tage  nachher  zwischen  Uri,  Schwyz  und  Unterwalden  2.
zu  Brunnen  geschlossen  worden,  unterschied  sich  von  ähnlichen
früheren  Conföderationen  (1291)  und  von  einer  großen
Menge  ähnlicher  Bündnisse,  die  sich  um  diese  Zeit  besonders
in  Oberdeutschland  fanden,  mehr  durch  seine  Folgen  als  durch
seinen  Inhalt.  Die  Bundsgenossen  wollten  noch  immer  blos
ihre  unbestreitbaren  Rechte  und  besonders  ihre  Reichsunmittelbarkeit
  behaupten.  Was  den  Habsburgern  und  andern
Herren  gehdrte,  mochte  ihnen  bleiben;  von  Unabhängigkeit
oder  Eroberungen  war  nicht  die  Rede.

von  Balthasar  urkundliche  C  hbichte  des  Luzerner  oder  vier
Waldstätten-Bundes.  Luzern,  1282.  8.  gründlich,  wie  alles,
was  dieser  Schriftsteller  über  die  Schweiz  Gesch.  geschrieben.

2.  Innerhalb  38  Jahren  traten  noch  fünf  andere  und  #tgzum

  Theil  wichtigere  Districte  und  Städte  dem  Bunde  bei.
So  sehr  aber  auch  noch  nachher  der  Bund  wuchs,  so  bilden
doch  diese  acht  ersten  Conföderirten  noch  gegenwärtig  ein  eie
genes  Corps  unter  dem  Namen  der  acht  alten  Orte  denn
bis  der  neunte  Ort  hinzukam,  verflossen  130  Jahre.  Unterdeß
  erwarben)  sich  jene  acht  ersten  Bundesgenossen  wichtige
Gemein,  Rechte,  an  die  niemand  Anspruch  machen  konnte,
wer  späterhin  in  den  Bund  trat.

1332.  Die  Stadt  Lucern,  von  ihrem  alten  Herrn  dem  Abt  zu
Murbach  an  Kön.  Rudolf  verkauft,  sand  endlich  Habsburgische

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