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den  Namen  Geschichte  geben  könnte;  und  B  R.  Tscharners

Historie  der  Stadt  Bern,  (GBern,  2.  Th.  1766.  8.)  ist

eigentlich  blos  ein  Ruszug  aus  Stettler.  Bern  hat  nicht  ein.

mal  eine  Geschichte  der  Art  wie  J.  J.  Vodmers  Geschichte
der  Stadt  Zürick  zum  Gebreuch  der  Real-Sckulen  ist,  so  viei
auch  letzterer,  selbst  nach  ihrem  Zweck,  zur  Vollkommenheit
fehlt.
3.  Nothwendig  erhielt  aber  dieser  Vertheidigungs-Bund
manche  neue  Bestimmungen,  wie  neue  Genossen  beitraten;
er  gewann  an  Umfang,  aber  nicht  an  Festigkeit;  denn  nicht
alle  Consöderirte  vereinigten  sich  zu  einer  und  eben  derselben
Akte,  nicht  alle  erhielten  dieselbe  Rechte,  nicht  alle  verlangten
  eben  denselben  Schutz  gegen  dussere  oder  innere  Gewalt.
So  lautete  das  Unionsdocument  der  Züricher  in  vielem
ganz  anders  als  die  Confoͤderationsakte  der  vier  ersteren  Orte,
und  Glarus  war  hundert  Jahre  lang  im  Bunde,  ohne
alle  Rechte  zu  genieß  n,  die  den  übrigen  zukamen.  Jeder
neue  Alliirte  empfieng  oder  machte  seine  eigenen  Bedingungen.
  Nur  blieb  doch  immer  die  Einheit  des  Defensir=Zwecks
  gegen  Habsburg,  weil  bei  allen  aristokratischdemokratischen
  Gäührungen,  die  damals  im  ganzen  sädwestlichen
  Deulschland  brausten,  und  wovon  die  Helvetischen  Geschichten
  einen  Theil  ausmachten,  immer  doch  das  Haus
Habeburg-Oesterreich  als  Chef  der  großen  Aristokraten  galt.
(von  Valthasar)  Gedanken  und  Fragmente  zur  Geschichte  des
gemein,  eydgenössischen  Rechts,  nebst  einigen  Urkunden.  Lujern,

1783.  8.

4.  Die  Siege  bei  Sempach  im  Lucernischen  und  bei  1386
Näfels  im  Glarnerlande  versicherten  endlich  den  Bun,ul.
desgenossen  einen  Frieden,  der  nicht  blos  auf  wechselsweiser  *'
Verabredung,  sondern  mehr  noch  auf  dem  tiefen  Eindruck
beruhte,  den  Siege  dieser  Akt  machen  mußten.  Sie  selbst