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ein  Privatmann  vermochte,  und  wie  leicht  sich  bei  einem
Volk,  dessen  Verderbniß  erst  ungefähr  seit  einem  Menschenalter
  angefangen,  die  alten  Empfindungen  der  Monschlichkeir
  und  Redlichkeit  wecken  ließen.  Die  vorigen  Vereine
wurden  wieder  besiärigt,  jedem  Bundes-Genossen  wurde
zu  Erhaltung  seiner  gegenwärtiigen  Verfassung  Schutz  und
Beistand  versprochen,  und  die  Kriegsbeute  sollre  könftighin
nicht  nach  der  Anzahl  der  Cantons,  sondern  nach  Proportion
des  gestellten  Truppen-Contingents  getheilt  werden.  Auch
wurden  Freiburg  und  Solothurn  damals  als  neue
Mitglieder  des  Bundes  aufgenommen.  Zwanzig  Jahre  nachher
  kamen  noch  Basel  und  Schafhausen  hinzu,  und
endlich  auch  (1513)  Appenzell.

von  Balthafar  urkundliche  Geschichte  der  eydegnössischen  Ver,
kommniß  zu  Stans,  und  der  Bundes-Aufnabme  der  Städte
Freiburg  und  Solothurn  (nebst  vielen  wichtigen  Urkunden)  Lucern,
  1781.  8.

Freiburg  war  nach  Aussterben  des  Lähringischen  Hauses  (1218)
als  Erbstück  an  das  Haus  Kyburg  gefallen,  von  Kyburg  kam
die  Stadt  an  Habsburg.  1403  stisteten  Freiturg  und  Bern
ihr  ewiges  Bürgerrecht,  und  da  Herz.  Albrecht  von  Oesterrtich
in  einer  Stadr,  die  von  seinen  übrigen  Bestzungen  so  sehr  entlegen
  war,  weder  seine  eigene  Autorität  noch  Ruhe  und  Frieden
  erhalten  konnte,  so  überließ  er  die  Stade  1450  ssch  selbr,
und  auch  der  Herzog  von  Savoyen  mußte  dem  Schutzrecht,  das
er  zwei  Jahre  darauf  erbalten,  1477  entsagen,  Freiburg  trat
also  dem  großen  Bunde  bei.  ·

Solothurn,  eint  der  ältesten  Städte  in  Helvetien,  die  ihre  Reichs-Unmittelbarkeit
  gegen  die  Grasen  von  Kyburg  immer  glücklich
behaupter  lhatte,  und  längst  vor  der  wirklichen  Aufnahme  in
den  Bund,  fast  immer  in  Schimpf  und  in  Ernst  mit  den  Conföderirten
  gewesen  war.

Basel,  zwar  nicht  das  alte  Augusta  Hauracorum,  aber  doch
wahrscheinlich  eine  Römische  Colonie.  Die  Gclegenheit  des  Orts
ist  so  schön,  daß  er  nach  allen  Verheerungen  schnell  wieder  auf-2



Spittlers  sämmtl.  Werke.  IV.  Bd.  2