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kung  der  Reformation  als  in  Deutschland,  und  die
Veränderungen,  die  in  den  Landesverfassungen  folgten,  waren
  von  denen,  die  man  in  Deutschland  sah,  merklich  verschieden.
  Nirgends  hat  hier  die  Macht  der  Obrigkeit  durch
die  Reformation  gewonnen.  Selbst  wo  (Aristokratie  war,
durfte  doch  die  Obrigkeit  das  Kirchen=  und  Klostergut  nicht
so  einziehen,  wie  viele  der  Deutschen  Fürsten  thaten;  alles
kam  hier  mittelbar  oder  unmittelbar  dem  ganzen  Publicum
zu  gut.  Auch  erhielt  hier  die  neue  Geistlichkeit  nirgends
die  große  politische  Autorität,  die  ihr  damals  an  vielen  Orten
  in  Deutschland  noch  blieb,  und  wie  sich  das  Deutsche
Staats=  und  Terrikorial,  Recht  erst  vollends  durch  die  Reformations=
  Gährungen  ausbildete,  aufklärte  und  firirte,  so  gewann
  hingegen  das  Staats=  Recht  der  Conföderirten,  ob  es
schon  auch  hier  zum  blutigen  Kriege  kam,  weder  an  wichtigen
  neuen  noch  festeren  Grundsätzen.

3.  So  bald  die  neuen  Meinungen  durch  Zwingli  und
seine  Freunde  recht  in  Gährung  gekommen,  in  einem  Canton
  die  Liebe  zum  neuen  zu  siegen  anfieng,  in  anderen  Orten
  aber  die  Anhänglichkeit  an  alte  Gebräuche  unerschüttert
blieb,  so  mußte  sich  gleich  der  erste.  Zwist  in  den  gemeinschaftlichen
  Vogteien  entspinnen.  Dort  fürchtere  jeder
Theil  für  die  Erhaltung  seines  Anhangs  und  seiner  Rechte;
jeder  sah  nothwendig  im  andern  seinen  Todfeind;  jeder  Canton
  schloß  sich  mit  denen  seiner  Meinung  enger  zusammen,
und  das  allgemeine  Band,  das  bisher  alle  umfaßt  hatte,
schien  zerrissen  zu  werden.  Da  auch  überall  republicanische
Heftigkeit  mitwirkte,  so  gieng  alles  noch  rascher  als  in  Deutschland,
  und  in  manchem  der  Cantone  wurde  bloß  dadurch  eine
schnelle  Einigkeit  wiederhergestellt,  weil  die  schwächere  Parthie
sogleich  über  die  nahe  Gränze  gieng,  und  zu  ihren  Glau-