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ebens=  Genossen!  auswanderte.  Den  alten  Confoͤderations-Grundsätzen
  gemäß  haͤtten  bei  einem  entstandenen  Streit  der
Cantone  unter  einander  die  neutralen  Orte  schiedörichterlich
prechen  sollen  zewelcher  Ort  aber  war  neutral,  wo  alles  Parthie
  war?  Schon  stunden  die  Armeen  gegen  einander  im  Fel-1
  zag  de,  wie  der  redliche  Johann  Aebli  aus  Glarus  den  ersten
Ft  „Religiofrirden  noch  zu  Stande  brachte.
4.  Kraft  dieses  -Friedens  blieb  jedem  Canton  das  Recht
die  Religion  in  seinem  Gebiet  zu  besitmmen;  in  den  Gemein-,
  Vogteien  wurden  beide  Religionen  nach  ihrer  damalien
  Lage  bestätigt,  und  hier  sollte  künfrighin  die  Stimmenmehrheit
  unter  der  Gemeine  selbst  die  Wahl  des  Gottesdiensies
  entscheidem.  Kein  Canton  sollte  wegen  eidgenossischer
Gemein=  Angelegenheit  eine  besonderr  Tagsatzung  halten,  und
in  der  Regierung  gemeinschaftlicher  Orte  sollte  nichts  ohne
Vorwissen  aller  mitregierenden  Orte  geschehen.  Die  Haupt-Streitigkeiten
  waren  also  gehoben,  aber  die  Gemüther  nicht
ausgesöhnt.  Téáéglich  kamen  neue  Klagen  und  neue  wechsels,
weise  Beleidigumgez;  Zurich  und  Glarus  wollten  endlich  nach
dem  Tode  des  Abts  von  S.  Gallen  nicht  mehr  zugeben,  daß
ein  Mönch  —  Fl.est  und  Herr  ihrer  Glaubens-Genossen  seyz;
so  brach  der  Krieg  aus.“  -
HAN-  5.  Zwingli  bleibt  in  der  Schlacht  bei  Cappel;  auch
5%  (beim  Zugesberg  leiden  die  Züricher  eine  Niederlage.  Der
%  neue  Friede  war  aber  doch  fast  in  allen  wesentlichen  Punc-No
  obeten  dem  vorhergehenden  gleich,  so  sehr  auch  die  katholische
Parthie  nach  allen  den  Scenen,  die  schon  damals  der  heftige
Wilhelm  Farel  im  südwestlichen  Theile  Helvetiens  veranlasste,
  für  ihre  Existenz  förchten  mußte.  Der  Sturm,  den
dieser  Eiferer  zu  Gitni  erregte,  war  die  letzte  Veranlassung
1533  auch  der  polittschen,  Frciheit  dieser  Stadt,  und  um