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wordene  Obserbanzen  gebildet  hatten,  und  manches  schon
bis  zur  alten  und  festgewordenen  Observanz  gediehen,  manches
  zerst  noch  im  letzten  Reifen  war.  Auch  fand  sich  dald
genug"  wie  unvereinbar.  herrschende  demokratische  Gesinnungen,
  und  Roͤmische  kaiserliche  Grundsätze  der-Ar#  seyen,  als
Friederich  J.  auf  den  Roncalischen  Feldern  santtiohiren  ließ.
Die  Städte  verbanden  sich  zu  einem  großen  Bunde;
der  heftigste  Krieg  brach  aus,  und  der  Friede,  der  endlich
zu  Constanz  zwischen"  dem  Kaiser  und  den  Städten  geschlossen
  werden  mußte,  war  den  Rechten  des  ersteren  sehr

Das  Recht  wurde  im  Frieden  mehr  nach  dem  Besitzstande
  als  nach  alten,  ehedem  anerkannten  oder  autgestellten
Grundsätzen  entschieden,  und  nach  Zeiten  eines  mehr  als
zwanzigjährigen  Zugteifens  mußte  der  Besitzstand  dem  Communitäten
  sehr  günstig  seyn.  Zwar  wurden  die  oberstlehensherrlichen
  und  oberstrichterlichen  Rechte
des  Königs  snoch  gerettet,  aber  die  schönsten  Finanzrechte
desselben  giengen  verloren,  und  der  Könißg  durfte  es  billig
auch  für  sich  als  Verlust  ansehen,  daß  für  die  geistlichen
und  weltlichen  Baronen  im  Frieden  so  gar-nicht  gesorgt  werden
  konnte.  "  6

Carlinii  disquisitio  de  bace  Constantige.  Verome.  1763.  4.
zwar  keine  tiesgebende  Untersuchung,  abit  doch  Berichtigung
mancher  Fehler,  die  sich  in  Muratoris  Hiebergehbriger  Dissertation
  (diss.  46.)  finden.

25.  Mannichfaltige,  aber  fast  immer  ungläckliche  Versuche
  der  Lombardischen  Städte,  ihre  Versassung  nach  dem
Frieden  besser  zu  organisiren.  Heurichh  VI.  hinderte  sie
nicht,  denn  seine  Projecte  giengen  auf  Apulien  und  Sieilien;
  aber  das  Interesse  der  Parthien  in  den  Städten  selbst

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