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Kirchen-Staat.

Zu  dieser  Geschichte  sind  die  Materialien  noch  gar  nicht
gesammelt;  die  Pabst-Geschichte  schien  einen  so  reichen  Verrath
  anzubieten,  daß  man  die  Geschichte  der  Territorial=Besitzungen
  des  Röômischen  Bischofs  fast  nur  gelegenheitlich
mitnahm.  Unterdeß  findet  sich  doch  vieles,  woraus  einst  eine
Geschichte  des  Kirchen-Staats  werden  könnte,  theils  in  den
Leben  der  Päbste,  theils  auch  in  den  Muratorischen  Sammlungen
  und  in  den  Geschichten  einzelner  zum  Kirchen=  Staat
gehdrigen  Städte,  Klöster  und  Bisthümer.  Als  eigene  Werke
aber  sind  merkwürdig

(Maratori)  les  Droits  de  IEmpire  sur  P’Etat  Ecclesiostique,
recherchez  et  pleinement  Sclaircis  à  l’occasion  de  la  Dispute
  de  Comacchio.  trad.  de  Pltal.  Utrecht.  1213:  4.  voll
gelehrter,  scharfsinniger,  zutreffender  Untersuchungen,  aber  doch
nicht  ganz  frei  von  den  Fehlern  einer  Advocaten-Schrift.  Der
Gegner  soll  durchaus  nirgends  Recht  bebalten.  Manchmal
scheint  anch  der  gelehrte  Mann  nicht  bedacht  zu  haben,  daß
man  sich  in  Bestreitung  der  weltlichen  Herrschaft  des  Pabsts
für  solchen  Gründen  hüten  muß,  durch  die  leicht  auch  die  Besitzungen
  der  weltlichen  Souveraine  zweifelhaft  gemacht  werden
könnten.

(Fontanini)  Istoria  del  dominio  temporale  della  sede  Apostolica
  nel  Ducato  di  Parma  e  Piacenza.  Roma.  1720.  fol.  Fontanini
  ist  wohl  der  gelehrteste  und  beste  curialistische  Schriftsteller)
  der  in  Sachen  des  Kirchen-Staats  geschrieben.  In
dem  aber,  was  er  über  Comacchio  geschrieben,  war  manches
leichter  zu  beweisen,  als  in  dem  gegenwärtigen  Werk.

Monumenta  Dominationis  Pontificiac  sive  Codex  Caroliuus