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ihm  zukam,  so  allein  ihm  unterworfen,  daß  er  ein  sou—
verainer  Herr  hätte  scheinen  können.

So  lange  das  Erarchat  bestund,  war  und  blieb  er  ein
Unterthan  des  Byzantinischen  Kaisers,  und  dieser,  an  despotische
  Behandlungen  seiner  Reichsbischöfe  gewöhnt,  vergaß
  besonders  wenn  dogmatische  Entzweiungen  entstunden,
oft  selbst  die  Mäßigung  und  Schonung,  an  die  der  erste  Bischof
  seines  Reichs  mit  großem  Recht  Anspruch  machen  konnte.
An  eine  Uebertragung  des  Ducats  von  Rom  oder  der  dasigen
  höchsten  Gouverneurs-Stelle  war  vollends  gar  nicht  zu
denken.

Doch  eben  dieser  erste  Bischof  des  Byzantinischen  Reichs,
eben  dieser  Unterthan  des  dortigen  Kaisers  spielte  bei  allen  Vorfällen
  zu  Rom  eine  sehr  große  Rolle.  Rom  selbst  war  dem
Byzantinischen  Kaiser  nur  so  unterworfen,  wie  volkreiche,
hochprivilegirte  Städte  einem  entfernten  Herrn  unterworfen
zu  seyn  pflegen.  Der  Senat  oder  die  Municipalität  daselbst
bekümmerte  sich  oft  eben  so  wenig  um  die  Befehle,  die  von
Consiantinopel  kamen,  als  um  den  kaiserlichen  Gouverneur
selbst,  und  der  Bischof,  unstreitig  nach  Rang  und  Cinfluß
der  erste  Mann  in  Rom,  gewann  oft  ein  Ansehen,  das  nach
seinen  wahren  Amts-Verhältnissen  unbegreiflich  scheinen  könnte,
  wenn  man  nicht  wüßte,  daß  gewöhnlich,  unter  schwachen,
Regierungen,  Rang  und  Einfluß  weit  mehr  wirken,  als
fdrmliche  Amts-Rechte  thun.

Muratori  de  censibus  ac  rednibus  olim  ad  REeclesiam  BRonanam

  pertinentibus  in  Antiqd.  Ital.  medii  acvi.  Tom.  V.

P.  708.  seq.

2.  Sobald  auch  der  Byzantinische  Kaiser  anfieng,  diesen
Mann  von  großem  Einflutz  unbarmherzig  despotisiren  zu
wollen,  so  entwickelte  sich  durch  schlaue  Leitung  desselben  ein