der  Römische  Bischof  bloß  ein  großer  Proprictair.


4.  Dieß  blieb  er  auch  nach  allen  den  Schenkungen,  die
selbst  Karl  der  Große  mit  vieler  Freigebigkeit  machte.  Nur
Karl  ernannte  ihn  auch  noch  durch  eine  schriftliche  Bestallung
  zum  l'atricius  im  Erarchat  und  in  Pentapolis.
Er  erhielt  also  die  Regierung  dieses  Landes  —  nie  aber
die  von  Rom  und  vom  Römischen  Ducat  —  mit  allen  den
Rechten,  die  man  noch  von  Byzantinischen  Zeiten  her,  mit
diesem  Namen  der  Gouverncur  s  vom  höchsien  Range
verband;  allein  selbst  auch  dieser  Name  zeigte,  daß  er  nur
subordinirter  Regent  und  nicht  Souverain  des  Erarchats
sev.  Karl  selbst  war  der  Souverain,  und  war  auch  Soudoo

  verain  von  Rom,  seit  daß  sich  die  Römer,  durch  P.  Lco  III.
angeführt,  vom  Byzantinischen  Kaiser  ganz  losgesagt,  und
Karln  als  Kaiser  ausgerufen  hatten.  Daher  rechnete  der
Rdmische  Bischof  seit  dieser  Zeit  in  seinen  Urkunden  und
Ausfertigungen  nach  den  Regierungs,  Jahren  der  neuen
Kaiser.  "

Man  will  mehrere  Schenkungen  Karls  des  Großen  unterscheiden,
von  keiner  aber  eristirt  die  Urkunde,  sondern  die  Notizen  werden
  tbeils  aus  Anastasii  vitis  Pontilicum,  theils  auch  aus
dem  Cod.  Carol.  gesammelt.  Was  man  aus  letzterem  hernimmt,
  ist  weit  sicherer,  als  was  in  ersteren  steht.  Denn
nicht  nur  kann  eine  einzelne  Stelle,  wie  die  beim  Anastasius
  ist,  leicht  verfälscht  werden,  sondern  auch  die  Lesearten
des  Anastasius  sind  so  ungewiß,  die  ganze  Redigirung  desselben
  ist  ron  so  verschiedenen  Versassern,  daß  man  die  Nachrichten
  eines  solchen  späteren  und  in  mehr  als  einer  Rücksicht
minder  brauchbaren  Schriftstellers  mit  den  aktenmäßigen,
bleichzeitigen  Nachrichten,  die  sich  in  den  päbstlichen  Briefen
im  Cod.  Carol.  finden,  nicht  vergleichen  darf.  Im  Coll.
Carol.  ist  unter  allen  hieher  gehbrigen  Stellen  nur  eine  einzige,
  das  Herz.  Spoleto  betreffend,  die  unrichtig  zu  seyn