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lieren  mußte.  Die  Baronen-Aristokratie,  die  jetzt  zu
Rom  und  im  Roͤmischen  Ducat  entstund,  war  seiner  Erhaltung
  und  seinem  Gedeihen  viel  nachtheiliger,  als  ein  gutes
Kaiser-Regiment,  das  doch  immer  nur  Regiment  eines  entfernten
  Herrn  war.  Ob  sich  auch  schon  die  Baronen  bald
endlich  selbst  zu  Bischoͤfen  machten,  auch  eben  derselbe  junge
Baron,  der  als  Patricius  die  hoͤchste  weltliche  Macht  zu
Rom  hatte,  als  Johann  XII.  Pabst  wurde,  so  war  er  doch
zu  schwach,  gegen  das  Andringen  des  Italiänischen  Königs
Berengar  seinen  kleinen  souverainen  Staat  zu  behaupten.  Er
rief  den  Deutschen  König  Otto  l.  herbei,  und  unterwarf
  sich  diesem  als  Souverain.

Von  der  Schenkungs=  Urkunde  Ludwigs  des  frommen  und  Kön.
Henrichs  II.  sollte  man  billig  so  wenig  mehr  sprechen,  als  von
der  Schenkung  Constantins  des  grossen.  Die  Gründe,  die  Muratori
  in  Les  Droits  de  Empire  sur  I’Etat  Kcclesiastique.
Chap.  IV.  gegen  die  Authenthie  dieser  Urkunden  anführt,  sind
meines  Erachtens  ganz  entscheidend.  Die  Päbste  haben  sie  auch
nicht  nöthig,  um  die  Rechtmässigkeit  ihrer  weltlichen  Besitzungen
  zu  erweisen.

6.  Die  Capitulation,  die  Otto  I.  mit  Johann  XII.  geschlossen,
  war  zwar  deutlich  genug  gewesen,  aber  die  Verhältnisse
  konnten  doch  nicht  so  bleiben,  wie  sie  hier  bestimmt
worden.  Johann  XII.  wollte  mehr  nur  Hülfe  als  einen
Souverain  haben;  er  entlud  sich  also  des  letzteren,  so  bald
er  die  erstere  erhalten;  und  Otto  hatte  bei  der  Machr,  die
er  besaß,  selbst  durch  die  Capitulation  schon  zu  viel  gewonnen,
  als  daß  er  mir  der  capitulationsmäßigen  Souverainetäts-Hälfte
  hätte  zufrieden  seyn  können.  Es  kam  zur  Revolution,
  die  Deutschen  Waffen  siegten,  und  auf  eine
kurze  Zeit  wurde  Recht,  was  Otto  I.  als  Recht  gelten  lassen

wollte.  ,