79

Die  Urkunden,  die  Leo  VIII.,  der  Nachfolger  P.  Johanns  XII.,
964.  dem  Kaiser  Oito  I.  wegen  Thron-Folge  und  Pabst-Ersetzung
  ausgestellt  haben  soll,  sind  unächt.

7.  Gegen  den  Bischof  ließ  sich  dies  alles  leicht  durchsetzen,
  nicht  aber  gegen  die  Aristokraten  zu  Rom.  So  bald
auch  Otto  II.  todt  war,  riß  Crescentius,  einer  der  mäch--tigsten
  derselben,  alle  Gewalt  an  sich,  bis  wieder,  von  seinen
Gegnern  gerufen,  Otto  III.  nach  Rom  kam,  und  eine  neue
ungewisse  Souverainetät  erkämpfte.

8.  Bei  allen  diesen  Revolutionen  aber  verlor  gewiß  der
Bischof  immer  mehr,  als  daß  er  gewann,  denn  die  siegende
Baronen-Parthie  hielt  ihn  gewöhnlich  noch  härter  als  der
Deutsche  König,  weil  sie  nicht  bloß  den  Bischof  zu  demüthigen,
  sondern  den  Mitgenossen  der  Gegen-Parthie  zu  züchtigen
  suchte.  Es  ward  kein  Anfang  einer  sicheren  temporellen
  Gewalt  des  Pabsis  zu  Rom,  bis  Nikolaus
  II.  endlich  durch  Hülfe  der  Normänner  über  alle  Factionen
  der  Grossen  mit  den  Waffen  in  der  Hand  triumphirte,
und  der  Pabstwahl  eine  solche  Einrichtung  gab,  daß
keine  weitere  Theilmehmung  der  grossen  Baronen  statt  haben
sollte,  auch  das  Confirmations-Recht  des  Königs  endlich
verschwinden  mußte.

Benevent  hatte  sich  1052.  dem  Pabst  freiwillig  unterworfen.
Weil  aber  der  Kaiser  noch  gewisse  Rechte  daran  hatte,  so  überließ
  ihm  Leo  IX.  einige  Hebungen,  die  die  Römische  Kirche  bis
dahin  aus  Deutschland  gejogen,  und  erhielt  dafür  eine  Cession
der  kaiserlichen  Rechte  an  Benebent.  Was  aber  eigentlich  unter
  dem  Namen  Benevent  hier  begriffen  gewesen,  darüber  ist
ein  grosser  Streit,  der  so  lange  nicht  beendigt  werden  kann,
bis  man  die  damals  ausgewechselten  Urkunden  entdeckt.  Die

Worte  der  Chronisten,  auf  die  man  sich  bisher  beziehen  mußte,
sind  gar  zu  unbestimmt.

990