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worden,  da  er  nach  Henrichs  VI.  Tode  begierig  nach  den  übrigen
  griff!  Auch  ist  es  theils  nach  der  Analogie  theils  nach
mehreren  deutlichen  histerischen  Zeugnissen  ziemlich  gewiß,  daß
die  Allodien  von  Mathildis  greßentheils  zerstreute  Güter  gewesen.
  Allein  in  den  Urkunden  wird  fast  immer  nur  von  einer
terra,  von  einem  Comitatus  und  domo  der  Markgräfin  Mathildis
  so  gesprochen,  als  ob  es  ein  gewisses  bekanntes  Hauptstück
  kandes  wäre.  Man  nimmt  also  an,  dies  sey  das  ehemalige
  suburbicarische  Thuscien  oder  heutzutag  so  genannte  Patrimonio
  di  s.  Pictro  gewesen-Bei

  dem  dritten  Punkt,  hatte  Mathildis  ein  Recht
das  zu  verschenken,  was  sie  als  Schenkung  hingab?
  ist  man  am  schnellsten  im  klaren.  Denn  selbst  kaiserlicher
  Seits  scheint  man  es  nicht  bezweifelt  zu  haben,  weil  sich
auch  det  Kaiser  zu  Begründung  seines  Rechts  auf  eine  Schen
kung  oder  Testaments  Urkunde  bezog.  Schade,  daß  diese  nie

ans  Licht  kam.  Wir  sind  daher  gar  nicht  im  Stande  zu  beurtbeilen,

  wer  mehr  oder  weniger  Recht  gehabt  haben  mag.

Das  beste,  was  über  die  Mathildische  Schenkung  geschrieben

worden,  sindet  sich  in  St.  Marc.  abrgé  chronologiquc.  T.  III.

P.  II.  p.  1270—  205.

II.  So  kam's  denn  endlich,  daß  der  Römische  Bischof
  schon  ungefähr  50  Jahre  nach  Gregorn  VIlI.  zu  Rom
alle  die  hohen  Rechte  genoß,  die  jedem  Deutschen
Bischof  in  seinem  Comitat  oder  Herzogthum  da,
mals  zukamen.  Das  Senatoren-Corps  oder  die  Muni—
cipalität  von  Rom  mußte  Treue  schwören,  und  der  Stadt-Präfekt,
  der  freilich  seine  Gewalt  vom  Kaiser  als  Souverain
hatte,  mußte  doch  auch  ihm  ein  Homagium  leisten.  Dem
Senatoren-Corps  blieben  fast  bloß  die  Cioil-Angelegenheiten;
  die  hohe  Regierung  aber  stund  dem  Pabst  zu.  Er  war
schon  bis  zu  einem  Grad  von  halber  Sonverainetät  emporgestiegen,
  den  unser  publicistischer  Sprachgebrauch  nicht  mit
einem  Wort  bezeichnen  kann,  weil  bei  einem  so  seltsamen
publicisiischen  Individuum,  als  der  Pabst  in  diesem  Zeit-6

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