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punkt  des  Werdens  seiner  weltlichen  Herrschaft  war,  fast
alles  seine  auszeichnende  Individualität  harte.  So  nahm
z.  B.  der  Deutsche,  Burgundische  und  Italiänische  Bischof,
wie  allen  Vasallcn  ziemte,  vom  Kaiser  die  Belehnung  und
leistete  dem  obersten  Lehensherrn  sein  Homagium.  Der  Roͤ-mische
  Bischof  aber  war  nie  verpflichtet,  die  Investitur  zu
nehmen,  oder  gar  das  Homagium  zu  entrichten,  so  viel  auch
Lehen  bei  seinen  Kirchengütern  seyn  mochten,  und  so  wenig
er  einzelne  Lehens-Prästationen  zu  verweigern  berechtigt  war.
Dies  wirkte  doch,  selbst  in  publicistischen  Verhältnissen,  die
Idee  Römischer  Bischof.

12.  Mit  einemmal  aber  brach  ein  Sturm  los,  der

1144  den  ganzen  langsam  und  möhevoll  aufgeführten  Bau,  recht

1188

in  der  Periode  der  letzten  Vollendung,  völlig  zu  zersidren
drohte.  Die  äußere  Signatur  der  neuen  siegenden  Faction
war  demokratisch;  ihr  Geist  und  Leben  war  die  alte  Arisiokratie.


Eine  neue  Municipalität,  ein  neuer  Senat  erhub  sich
zu  Nom;  ein  neuer  Patricius  an  der  Spitze  desselben.  Der
Pabst  sollte  durchaus  kein  Regal  mehr  haben;  der  neue  Senat
  ließ  Münzen  schlagen.  Er  wollte  regieren,  der  Bischof
moͤchte  Bischof  bleiben,  nur  der  Kaiser  sollte  als  Chef  des
Senats  die  Welt-Herrschaft  führen.

13.  Erst  nach  44  Jahren  endigte  sich  zu  Rom  die-31

  ser  gefährliche  Autonomie-Zustand,  und  Innocenz

III.  erkaufte  sich  endlich  nicht  nur  vom  Volk  eine  vbllige
Unterwerfung,  sondern  auch  der  Stadt-Präfect,  der

bisher  noch  dem  Kaiser  verpflichtet  gewesen,  mußte  ganz

1108  Mann  des  Pabstes  werden.  Die  Roͤmer  selbst  halfen

diesmal  dem  Pabst  redlich,  weit  und  breit  auf  dem  Lande
umher,  Städte  und  Grafschaften  und  Marken  zu  besetzen,