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Foropopuli,  Forlivio,  Faventia,  Imola,  Bononĩa,  Ferraria,
Comaclio,  Adrianis  atque  Gabello,  Arimino,  Urbino,  Mon.
teferetri,  Territorio  Balnensi,  Comitatu  Brettonorii,  Exarchatu
  Ravennac,  Pentapoli,  Massa  Treobaria  .  .  ..  nec  non
civitate  Romana  et  regno  Siciliae  (dies  letztere  steht  auch
schon  in  den  Urkunden  seit  1200,  aber  Corsien  und  Sardinia
sind  wie  mehreres  andere  diesmal  neu  hinzugekommen.)

15.  Noch  blieb  aber  der  Politik  der  Rdmischen  Bischöfe
ein  doppeltes  großes  Pensum  übrig.  Eine  gönstige  Eregese
der  unbestimmten  Ausdrücke  der  Urkunde  mußte  erst  noch
durchgesetzt,  und  die  vielen  großen  Baronen  oder  mächtige
Munitcipalitäten,  die  sich  in  den  ausgezeichneten  Ländern  befanden,
  mußten  zugleich  allmälig  an  Subordination  gewöhnt,
und  endlich,  wenns  möglich  war,  bis  zur  Vermehrung  der
päbstlichen  Cameral-Revenüen  hingelenkt  werden.  Doch
schwerlich  hat  irgend  eine  Europäische  Regierung  ihr  Pensum
  so  schlecht  ausgeführt,  als  die  päbstliche.  Wie  sollte
aber  auch  in  einem  Wahl-Staat  dieser  Art  etwas
ausgeführt  werden,  wobei  ein  planmässiges  Verfahren,  mehrere
  Generationen  hindurch,  norhwendig  ist?  Alle  Fehler
von  Wahl-Staaten  und  geistlichen  Wahl-Staaten  vereinigen
  sich  bei  dem  päbstlichen,  und  keine  Regierung  kann
gedeihen,  die  so  vollfliessende  Nebenquellen  zur  Finanz=Benutzung
  hat,  als  diese  seit  der  Mitte  des  dreizehenten
Jahrhunderts  in  ihrer  geistlichen  Monarchie  fand.
16,  Seit  daß  Innocenz  III.  Souverain  von  Rom  geworden,
  bis  daß  endlich  der  Pabst  wirklich  Souverain
  von  Rom  war  und  blieb,  dauerte  es  nech  volle
dritthalbhbundert  Jahre.  Die  düonomischen  und  politischen
Bedürfnisse  der  Römischen  Bürgerschaft  rangen  mannich-1336
  faltig  mit  dem  Geistlichkeits-Regiment.  Die
Stadt-Kämmerei  suchte  Einkünfte,  die  sich  die  päbstliche