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Kammer  gern  zueignen  wollte,  der  Senat  nahm  sich  seiner
Buͤrger  an,  der  Pabst  seiner  Pfaffen  und  Moͤnche.  Es  waren
  zum  Theil  eben  dieselben  Scenen  und  eben  dieselben  politischen
  Abwechselungen,  die  man  in  der  Geschichte  der  Deutschen
  geistlichen  Fürstenthümer  findet,  wenn  man  z.  B.  die
Geschichte  der  Stadt  Mainz  mit  der  Geschichte  der  dasigen
Erzbischöfe  vergleicht.  Nur  daß  sich  alles  zu  Rom  früher
entwickelte  als  in  Deutschland,  die  Explosionen  wilder  und
die  Abwechslungen  rascher  waren,  denn  in  Zeiten,  wo  ein
Volk  frei  und  fast  instinctmässig  wirkt,  trägt  jede  große  Wirkung
  desselben  die  unverkennbaren  Züge  des  National-Charakters.
  Es  war  daher  auch  damals  bei  den  Römern  oft
bloß  ein  Aendern  nach  Launen  und  Augenblicken.

1252.  siengen  die  Römer  an,  nach  dem  Beispiel  anderer  Italiänischen
  Städte,  ihre  höchste  Magistratur  (Senator-Würde)  elnem
  fremden  zu  übertragen.

1264.  erhielt  Karl  von  Anjou,  ein  Bruder  Kön.  Ludwigs  IX.
von  Frankreich,  die  Senators-Würde.

1278.  Päbstliche  Verordnung,  daß  man  diese  höchste  Magistratur
bloß  ein  Jahr  lang  begleiten  lönne,  und  alle  nichtrömisch  en
Große  ausgeschlossen  seyn  sollten.  Es  blieb  aber  nachher  doch
nicht  dabei.

17.  Folgen  der  nach  Süd-Frankreich  verlegten
päbstlichen  Residenz,  für  die  weltliche  Regierung  deenzeet
Pabsts.  Hatte  der  Pabst  selbst  die  Roͤmer  nicht  bändigen
können;  wie  sollte  es  sein  Legat  thun?  und  waren  sie  schon
ehedem  über  das  Pabst-Regiment  mißbergnügt  gewesen,  weil
ihrer  Gemeinheit  Rechte  und  Besitzungen  dadurch  entzogen
oder  auch  das  Interesse  der  einzelnen  Bürger  gekränkt  wurde,
wie  nun  noch,  da  sie  fast  alle  Residenz-Vortheile  verloren,
und  der  Nahrungs-  Zusiand  von  Rom  durch  eine  so  lange
Abwesenheit  einer  Regierung,  die  immer  mehr  Regierung.