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sechs  Bücher  bringen.  Unter  P.  Paul  III.  machte  der  Cardinal

von  Carpo  eine  Revision  dieser  Aegidianischen  Sammlung,  und

diese  erhielt  wieder  ausdrückliche  gesetzliche  Kraft.  Acgidianac

Constitutiones  cum  additionibus  Carpensibus.  Venclis.

1571.  fol.

1491-  20.  Länder,  Reunionen  unter  Alerander  VI.,

12  meist  noch  wilder  und  oft  auch  nicht  viel  gerechter  betrieben,
als  180  Jahre  nachher  Ludwig  XIV.  that.  Ihr  Zweck  war
damals  zum  Vortheil  des  Hauses  Borgia;  ihr  Gewinn  fiel
aber  der  Rdmischen  Kirche  zu.

P.  Julius  II.  fuhr  fort,  die  kleinen  Herren  im  soge,
nannten  Kirchen=  Staat  sich  unterwürfig  zu  machen;  sogar
den  Venetianern  entriß  er  Ravenna,  und  selbst  der  schöne

1513  Staat  von  Bologna  unterwarf  sich  auf  Capitulation.
  Bald  darauf  mußte  auch  Ancona  sammt  seinem

  Gebiete  sich  unterwerfen,  und  1508.  fiel  auch
Ferrara  als  erledigtes  Lehen  heim.

Die  ganze  heutige  Masse  des  Kirchen-Staats  war  also
noch  vor  dem  Ende  des  sechzehnten  Jahrhunderts  consolidirt"
denn  nach  diesen  SZeiten  wurde  nichts  beträchtliches  mehr  erworben.
  Bloß  Urbino  fiel  noch  1631  an  die  päbstliche  Cammer,
  und  16001  machte  sich  der  Pabst  mit  Einziehung  von
Castro  und  Ronciglione  bezahlt,  weil  der  Besitzer  weder  Zinse
noch  Capital  abtrug.

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Von  Bologn  a's  Geschichte  bis  zu  Ende  des  13ten  Jahrhunderts
  handelt  eines  der  gelehrtesten  historischen  Werke,  das  in
der  letzteren  Hälfte  dieses  Jahrhunderts  in  Italien  erschienen
  ist

Savioli  Annali  Bolognesi.  Vol.  I-  IV.  Bassano.  1784  —  1280.  4.

Von  Urbino

Rinaldi  Reposati  della  Zecca  di  Gubbio  c  delle  geste  de’

Contic  Duchi  di  Urbino.  Bologna.  T.  1.  II.  1772.  4.

Von  Ferrara