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(Leu)  Vita’  della  Donna  Olympia  Maldachini.  1666.  12.
(Denan)  The  temporal  government  of  the  Pope's  state.  London.
  1788.  8.  das  beste  aller  neueren  Werke  über  diesen  Gegenstand,
  und  bei  der  Verpflanzung  auf  Deutschen  Grund  und
Boden  in
(Grellmanns)  gegenwärtiger  Zustand  des  päbstlichen  Staats  vornehmlich
  in  Hinsicht  seiner  Justizvflege  und  politischen  Dekonomie
  (Helmstedt,  1702.  8.)  so  veredelt,  daß  es  dadurch  erst  des
obigen  Lobes  ganz  würdig  wurde.
1676.  25.  Die  Resormen  Innocenzs  XI.  waren  zwar  sehr
s-  planmäßig,  aber  nicht  tiefgreifend,  und  bei  den  wichtigsten
inneren  Gebrechen  der  Sta#tsverwaltung  zeigte  er  nicht  die
muthvolle  Beharrlichkeit,  womit  er  in  der  Sache  der  Ouar
tiers-Freiheit  seine  Souverainetaͤts-  Rechte  gegen  Ludwig  XIV.
behauptete.
1601.  Auch  was  Innocenz  Xll.  gethan,  war  keine  Fort
1700  setzung  dessen,  was  Innocenz  XI.  angefangen;  es  war  nur
schwache  Copie  eines  mittelmaͤßigen  Originals.
P.  A.  de  Vecchis  Collectio  constitutionum,  chirogra  phorum
et  brevium  diversorum  Rom.  Pontisicum  pro  bono  regimine
  Communitatum  eic.  Romae.  1732.  sol.

26.  Erst  endlich  Benedict  XIV.  gab  der  Kameral-Verfassung
  eine  planmäßige  Organisation.  Das  elende
Steuer-System  durfte  er  zwar  nicht  verbessern  oder  einfacher
machen,  auch  die  wichtigsten  Mißbräuche  im  einzelnen  des
Staats-Haushalts  mußten  unangetastet  bleiben,  aber  es
entstund  doch  endlich  ein  ordentlicher  General-Etat  aller

1744  Einnahmen  und  Aus  gaben,  und  die  dringendsten  Mißbräuche
  wurden  gehoben,  die  sich  bei  dem  Rechnungs=  und
Register-Wesen  eingeschlichen  hatten.  Es  war  hohe  Zeit  wenigstens
  einen  Theil  der  Einkünfte  besser  zu  fassen,  denn
die  cameralistische  Benutzung  der  Datarie  wurde  immer  ein-1753

  geschraͤnkter  und  zweifelhafter.  Im  neuen  Concordat  mit