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Recht  ein  eigenes  Französisches  Lehen-Recht.  Mit  Recht
hielten  aber  beide  Kaiser,  der  des  Orlents  und  des  Occidents,
den  neuen  König  in  Sicilien  für  ihren  gefährlichsten  Feind,
und  beide  durften  sich  freuen,  daß  der  Muth  und  Unternehmungs-Geist,
  der  alte  Reiche  umkehrt  und  neue  Reiche  gründet,
  selten  auch  nur  auf  den  zweiten  Erben  übergchr.
1154—66.  K.  Wilbelm  I.  der  böse.
1166—89.  K.  Wilhelm  II.  der  gütige,  der  letzte  rechtmähige
  Deseendent  des  Normännischen  Stamms.

II.  Durch  Vermählung  der  Schwester  Kön.  Wilhelms
  I.  mit  Kais.  Heurich  VI.  wird  Sieilien  Staufi.  1156
sches  Erbreich,  und  Henrich  behauptet  sein  Recht  durch
grausame  Kriege  gegen  Tankred,  den  natürlichen  Bruder  Wilhelms
  II.  und  gegen  Tankreds  Sohn  Wilhelm  III.

12.  Während  dieser  Staufischen  Periode  erhub  cch  192.
allmáhlig  Neapel  in  den  Landen  diesseits  des  Pharus  zur
Hauptsiadt.  Friederich  II.  stiftete  eine  Universität  da=  1124
selbst,  und  das  große  Hofgericht  des  Landes  wurde  dort
errichtet.  Wie  sich  überhaupt  damals  Italien  durch  allgemeine
  gesellschaftliche  Indusirie  und  höheren  wissenschaftlichen
Flor  vor  allen  übrigen  Europäischen  Reichen  auszeichnete,
so  hub  sich  besonders  auch  Neapel  während  der  langen  Regierung
  Friederichs  II.  (I.).  Nur  erhielt  sich  hier  Feudal=Recht
  und  Feudal-Verfassung  in  ihrer  vollen  Kraft,  und
während  daß  im  ganzen  übrigen  Italien  Städre  und  Bürgersiand
  fast  bis  zum  bleibenden  Dominat  emporkamen,  erwachte
hier  kein  Geisi  der  Communität  selbst  in  den  größeren  Städten
  des  Landes

1108  —  1250.  Kais.  Frkederich  II.

1250  51.  Sein  Sohn  Conrad,  nach  dessen  Tode  Manfred  die
Regentschaft  für  den  jungen  Prinzen  Conrad  (Corradino)
  führte,  und  endlich  (1258)  den  Kbnigotitel  selbst