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22.  Kaum  ist  Karl  VI.  sechézehen  Jahre  lang  im  Be-1535
  sitz,  so  erhält  der  Spanische  Infant  Don.  Karlo.s
im  Wiener  Frieden  Neapel  und  Sicilien.  Das  Land
gewinnt  sehr  durch  die  Organisation  zu  einer  eigenen,  unabhängigen
  Regierung,  und  es  war  gut,  daß  der  Gewinn
nicht  schnell  kam,  denn  Vorbereitungen  von  mehr  als  ein  em
Menschen  Alter  waren  nothwendig,  um  die  Nation  allmälig
eines  besseren  Zustandes  empfänglich  zu  machen.  Gewiß  war
auch  unter  diesem  ersten  König  aus  dem  Hause  Bourbon

keine  Eilfertigkeit  der  neuen  Regicrung  zu  fürchten.
23.  Don  Carlos  besteigt  den  Spanischen
1759  Thron,  und  überläßt  beide  Sicilien  seinem  dritten  noch
minderjährigen  Sohne  Ferdinand  1V.  Kraft  eines  mit
Oesterreich  geschlossenen  Traktats(3.  Okt.),  der  die
Streiligkeiten  ausglich,  die  aus  den  Erwartungen  entsprangen,
  wilche  der  Aachner  Friede  voraussetzte,  sollten  diese
Reiche  nie  mit  Spanien  vereinigt  werden.  Eben  dieses
wird  durch  ein  neucs  Familien=  Gesetz  dieses  Bourbonischen
  Hauses  besiätigt  (6.  Okt.)  Primogenitur-Recht,  Lineal=
  Erbfolge  und  steter  Vorzug  des  Manns-Stammes  vor
den  weiblichen  Descendenten  sind  in  dem  neuen  Gesetze  klar
ausgedrückt,  und  als  Majorennitäts=  Epoche  des  neuen  Koͤ-"

  nigs  sollte  das  sechzehnte  Jahr  seines  Alters  gelten.
24.  Wahrer  wohlverdienter  Ruhm  der  gegenwärtigen
!-68-  RNegierung  Ferdinands  IV.  Tanuucci  wirkte  viel  und
29  die  Koͤnigin  mit  ihren  Deutschen  Rathgebern  wurde  wahre

Wohlthäterin  des  Reichs.

Ein  kraftvolles,  alle  Fälle  umfassendes  Amortisations-=46
  Gesetz  machte  den  Anfang.  Die  Jesuiten,  Gürer  und  meh-Ott.
  ere  der  unnuͤtzen  Kloͤster  des  Landes  wurden  eingezogen;  die
1779  päbstliche  Benutzung  der  vacanten  Kirchen  abge-